Frage geschrieben am 23.04.2009 03:42:28
Bewertung der Antwort vom Fragesteller:
Stornierung Darlehensantrag KFZ-Neuwagen
Rechtsgebiet: Vertragsrecht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1778Bewertung der Antwort vom Fragesteller:
Ich habe am 21.04.2009 einen Kaufvertrag für einen Neuwagen abgeschlossen. Der Neuwagen wird durch einen Darlehensantrag bei der Bank des Fahrzeugherstellers finanziert, Aufgrund privater Ereignisse möchte ich jedoch das Neufahrzeug nun nicht mehr erwerben.
Im Darlehensantrag steht, dass der Verbraucher die Vetragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen widerrufen kann.
Weiter heißt es dort:
"Widerrufen Sie diesen Darlehensvertrag, mit dem Sie ihre Verpflichtungen aus einem anderen Vetrag finanzieren, so sind Sie auch an den anderen Vertrag nicht gebunden, wenn beide Veträge eine wirtschaftliche Einheit bilden. Dies ist insbesondere anzunehmen, wenn wir (die Bank des Autoherstellers) zugleich auch Ihr Vertragspartner sind oder wenn wir uns bei Vorbereitung oder Abschluss des Darlehensvertrages der Mitwirkung Ihres Vertragspartners bedienen:"
Meine Frage ist nun: Sofern ich diesen Darlehensvertrag fristgerecht widerrufe, so bin ich doch auch nicht mehr an den Kaufvertrag des Neuwagens gebunden, da das Darlehen ja der Finanzierung dieses Fahrzeuges dient und somit beide Verträge eine wirtschaftliche Einheit bilden.
Oder muss ich das Neufahrzeug dennoch erwerben?
Vielen Dank für ihre Mühe
Hinweis:
Achtung Archiv!
Diese Antwort ist vom 23.4.2009 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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Antwort geschrieben am 23.04.2009 03:59:35 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Robert Weber
Kaiserin Augusta Allee 102, 10553 Berlin, Tel: 030 36445774, Fax: 030 36445772
Kaufrecht, Mietrecht, Urheberrecht, Internet und Computerrecht, Vertragsrecht, Medienrecht
Bewertungen: 449
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vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich basierend auf Ihren Angaben und gemäß der Höhe Ihres Einsatzes wie folgt beantworten möchte:
Wenn der Darlehensvertrag unmittelbar zusammen mit dem Kaufvertrag abgeschlossen wurde und die Schließung des Vertrages im Wesentlichen über den Autohändler lief, handelt es sich in der Tat um eine wirtschaftliche Einheit.
Durch einen Widerruf wären dann beide Verträge aufgelöst, d.h. Sie müssen den Wagen dann nicht erwerben.
Ich hoffe, Ihre Frage damit beantwortet zu haben. Bitte benutzen Sie bei Bedarf die kostenlose Nachfragefunktion.
Ansonsten verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen,
Robert Weber
Rechtsanwalt
Das Zurückhalten relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung radikal verändern. Diese Beurteilung ist lediglich eine erste rechtliche Orientierung.
Nachfrage vom Fragesteller geschrieben am 23.04.2009 04:04:56
Beide Verträge wurden in der Tat unmittelbar zusammen beim Authändler abgeschlossen.
Genügt es, wenn ich den Darlehensvertrag bei der Hausbank des Fahrzeugherstellers schriftlich widerrufe oder muss ich den Kaufvertrag ebenfalls beim Händler bzw. Fahrzeughersteller widerrufen?
Beide Verträge wurden in der Tat unmittelbar zusammen beim Authändler abgeschlossen.
Genügt es, wenn ich den Darlehensvertrag bei der Hausbank des Fahrzeugherstellers schriftlich widerrufe oder muss ich den Kaufvertrag ebenfalls beim Händler bzw. Fahrzeughersteller widerrufen?
Antwort auf Nachfrage vom Anwalt geschrieben am 23.04.2009 18:07:38
Sehr geehrter Ratsuchender,
um Mißverständnisse zu vermeiden und den Widerruf möglichst glatt über die Bühne zu bringen, ist es zu empfehlen, den Vertrag sowohl bei dem Händler als auch bei der Hausbank zu widerrufen und in beiden Schreiben jeweils auch auf das andere Schreiben hinzuweisen.
Mit freundlichen Grüßen,
Robert Weber
Rechtsanwalt
Sehr geehrter Ratsuchender,
um Mißverständnisse zu vermeiden und den Widerruf möglichst glatt über die Bühne zu bringen, ist es zu empfehlen, den Vertrag sowohl bei dem Händler als auch bei der Hausbank zu widerrufen und in beiden Schreiben jeweils auch auf das andere Schreiben hinzuweisen.
Mit freundlichen Grüßen,
Robert Weber
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