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Stiefkindadoption


27.09.2006 15:16 |
Preis: ***,00 € |

Familienrecht


Beantwortet von

Rechtsanwältin Sabine Reeder




Sehr geehrte Damen und Herren !

Ich bin seit 2004 geschieden, aus der Ehe geht ein gemeinsames Kind hervor, welches jedoch bei mir lebt. Der Kindesvater hat keinen Kontakt zur Tochter. Ich lebe seit fast 3 Jahren mit meinem neuen Partner zusammen und nächstes Jahr wollen wir heiraten. Jetzt möchte mein Ex-Mann, das mein neuer Partner unsere Tochter adoptiert, wir haben sein OK dafür.... !
Jetzt unsere Fragen: Geht das so ohne weiteres und wie lange dauert dieses Verfahren ? Haben wir überhaupt Chancen und kriegen wir die Adoption durch ?
Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 3 weitere Antworten zum Thema:
Stiefkindadoption
27.09.2006 | 16:56

Antwort

von

Rechtsanwältin Sabine Reeder
200 Bewertungen
Sehr geehrte Ratsuchende,

vielen Dank für Ihre Frage, die ich unter Berücksichtigung Ihrer Angaben wie folgt beantworten möchte:

Sie sollten mit der Adoption warten, bis Sie Ihren Lebensgefährten geheiratet haben. Nach § 1746 BGB die Einwilligung des Kindes erforderlich. Wenn das Kind noch nicht vierzehn Jahre alt ist, kann nur der gesetzliche Vertreter die Einwilligung erteilen. Nach § 1747 BGB müssen beide Eltern in die Adoption einwilligen.

Die Dauer des Adoptionsverfahrens ist schwer vorherzusagen. Rechnen Sie mit ca. einem Jahr.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen zunächst weiterhelfen und verbleibe mit freundlichen Grüßen


Sabine Reeder
Rechtsanwältin


Sabine Reeder
Kopenhagener Str.44
D-10437 Berlin



Telefon: +49 (0) 30-74394955
Fax: +49 (0) 30-7001433291

www.kanzlei-reeder-berlin.de

ANTWORT VON
Rechtsanwältin Sabine Reeder
Berlin

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Ausländerrecht, Familienrecht, Internationales Familienrecht