Steureklassenwechsel im Trennungsjahr - Kindesunterhalt
Guten Tag,
ich bin im März aus der Ehewohnung ausgezogen und will mich scheiden lassen. Meine Frau verbleibt zunächst mit unseren Kindern in der Wohnung. Es geht um die Berechnung des Kindesunterhalts.
Mein Frau ist berufstätig und hatte Steuerklasse V, ich III. DIe Veranlagung erfolgte in den vergangenen Jahren getrennt (auf Wunsch meiner Frau).
Ich habe im Monat April meine Steuerklasse von III auf IV geändert und verfüge daher über geringeres Einkommen als bisher. Es ist jetzt so, dass ich bei Berücksichtigung meines Selbstbehalts nicht mehr den vollen Kindesunterhalt leisten kann. Ich habe nun nur einen Teil des Untehalts bezahlt und wurde daraufhin vom Anwalt meiner Frau angeschrieben, dass ich zu den Wechsel der Steuerklasse nicht berechtigt war, und nach wie vor unter Zugrundelegung der vorherigen Steuerklasse Unterhalt zu leisten hätte.
Ist das richtig? Was kann ich dem entgegenhalten?
Trifft nicht Ihr Problem?
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