Antwort geschrieben am 21.01.2012 09:17:01
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich anhand des von Ihnen geschilderten Sachverhalts beantworten möchte:
Ja, da die Auffassung der Finanzverwaltung ist schon richtig, da die Abtretung zur Tilgung einer Schuld zwischen der Mutter und ihres minderjährigen Sohnes über St-Erstattung kein lediglich rechtlich vorteilhaftes Rechtsgeschäft ist und bedarf daher einer Ergänzungspflegschaft. Ohne einen Ergänzungspfleger wird der minderjährige Sohn nicht Inhaberin der Forderung und kann somit über die Einkunftsquelle nicht verfügen (vgl. FG Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 16.04.1999, Aktenzeichen: 3 K 2552/96).
Sie sollen beim zuständigen Amtsgericht Vormundschaftsgericht eine Ergänzungspflegschaft beantragen. Diese wird dann nach § 1909 bestellt. Dann kann diese ihre Zustimmung zur Abtretung erteilen, wenn sie will und keine Nachteile für Ihren Sohn entstehen würden.
Ich hoffe, Ihnen einen ersten Einblick in die Rechtslage ermöglicht zu haben. Diese Beratung kann nicht eine mündliche Beratung durch einen Rechtsanwalt vor Ort ersetzen.
MIt freundlichen Grüßen
Edin Koca
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