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Frage geschrieben am 21.01.2012 08:50:33

Steuerrückerstattung

Rechtsgebiet: Steuerrecht | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 605
Ich habe formgerecht eine Abtretungsanzeige der Einkommenssteuerrückerstattung beim zuständigen FA angezeigt.Begünstigt hatte ich meinen 16jährigen Sohn,der mir einen Gelbetrag geliehen hatte.Nun telte mir das FA mit,dass die Abtretung unwirksam sei,da der Begünstigte minderjährig sei und einen Ergänzungspfleger bräuchte.Stimmt das so oder was kann ich nun tun?


Antwort geschrieben am 21.01.2012 09:17:01
Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich anhand des von Ihnen geschilderten Sachverhalts beantworten möchte:

Ja, da die Auffassung der Finanzverwaltung ist schon richtig, da die Abtretung zur Tilgung einer Schuld zwischen der Mutter und ihres minderjährigen Sohnes über St-Erstattung kein lediglich rechtlich vorteilhaftes Rechtsgeschäft ist und bedarf daher einer Ergänzungspflegschaft. Ohne einen Ergänzungspfleger wird der minderjährige Sohn nicht Inhaberin der Forderung und kann somit über die Einkunftsquelle nicht verfügen (vgl. FG Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 16.04.1999, Aktenzeichen: 3 K 2552/96).

Sie sollen beim zuständigen Amtsgericht Vormundschaftsgericht eine Ergänzungspflegschaft beantragen. Diese wird dann nach § 1909 bestellt. Dann kann diese ihre Zustimmung zur Abtretung erteilen, wenn sie will und keine Nachteile für Ihren Sohn entstehen würden.

Ich hoffe, Ihnen einen ersten Einblick in die Rechtslage ermöglicht zu haben. Diese Beratung kann nicht eine mündliche Beratung durch einen Rechtsanwalt vor Ort ersetzen.

MIt freundlichen Grüßen


Edin Koca
Rechtsanwalt



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