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Frage geschrieben am 03.01.2012 13:15:12

Steuerrecht - geringfügige Beschäftigung

Rechtsgebiet: Steuerrecht | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 371
Bewertung der Antwort vom Fragesteller:
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Guten Tag,
ich arbeite seit 1.4.11 auf €400,-Basis (2% Pauschalsteuer)in der Firma meines Lebensgefährten und habe sonst noch Einnahmen aus Vermietung von netto €380,- plus Nebenkosten. Für Dez. habe ich € 400,- Weihnachtsgeld erhalten.
Meine Frage:
a) Wird die Gehaltsobergrenze von €400 auf die Arbeitslaufzeit gerechnet oder auf das ganze Jahr? Also 10 x 400 ./. 12 = 333,34 monatlich.
b) Einnahme aus Vermietung ist 380 x 12 = 4560 + 4000 Gehalt = €8560,-. Muss nur der Betrag über €8004,- versteuert werden oder dann der ganze Betrag?
c) Wie muss mein Dezembereinkommen 2x €400 vom Arbeitgeber besteuert / angegeben werden? Könnte ich mein Weihnachtsgeld zurückzahlen und bringt mir das was?

Vielen Dank für die Antworten im Voraus.


Antwort geschrieben am 03.01.2012 14:22:17
Rechtsanwalt Patrick Hermes
Luisenstr.25, 80333 München, Tel: 089-592033, Fax: 089-594187
Erbrecht, Steuerrecht, Miet und Pachtrecht, Vertragsrecht, Internationales Recht
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Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich anhand des von Ihnen geschilderten Sachverhalts beantworten möchte:

1. Bei der Berechnung der 400-Euro-Grenze werden alle für ein Jahr zu erwartenden Einnahmen aus einem Minijob berücksichtigt. Hierzu zählen neben dem laufenden monatlichen Entgelt auch vertraglich vereinbarte Sonderzahlungen wie Urlaubs- und Weihnachtsgeld. Diese fließen zu je einem Zwölftel in die Berechnung des regelmäßigen Monatseinkommens ein. Entscheidend ist, dass das regelmäßige Monatseinkommen die 400-Euro-Grenze nicht überschreitet bzw. das Jahreseinkommen aus dieser Beschäftigung nicht höher als 4.800 Euro sein darf. Dies ist bei Ihnen nicht der Fall in 2011.



2. Bei dem für den 2010 geltenden Existenzminimum handelt es sich um ein Grundfreibetrag, dh. es wird nur der Betrag besteuert, der über die 8.004 € im Jahr beträgt.


3. Die Rückzahlung des Weihnachtsgeldes bringt Ihnen (steuerlich) nichts.
Ich hoffe, meine Antwort hat Ihnen weitergeholfen.

Mit freundlichen Grüßen

Patrick Hermes
Rechtsanwalt
auch Fachanwalt für Steuerrecht


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Ergänzende Informationen vom Anwalt geschrieben am 03.01.2012 17:46:19

Entschuldigen Sie, ich habe etwas übersehen und muss meine Antwort revidieren: Das regelmäßige Arbeitsentgelt ermittelt sich abhängig von der Anzahl der Monate, für die eine Beschäftigung gegen Arbeitsentgelt besteht, wobei maximal ein Jahreszeitraum (zwölf Monate) zugrunde zu legen ist.Wenn Sie 10 Monatsgehälter à 400 Euro und dazu noch Weihnachtsgeld bekommen, liegen Sie selbstverständlich über dem Schnitt von 400 Euro und das gesamte Arbeitsentgelt ist versicherungspflichtig! Da Sie das Weihnachtsgeld schon erhalten haben, können Sie dies nicht mehr rückgängig machen; es sei denn, es liegt eine Doppelüberweisung vor zB schon für Januar 2012 vor und Sie haben gar keinen (vertraglichen) Anspruch auf das Weihnachtsgeld.

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Steuerrecht - geringfügige Beschäftigung | Gesamtbewertung: 4.2/5 | Datum: 2012-01-03
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