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Guten Morgen,
folgende Situtation:
Ich habe im Frühjahr 2011 ein Haus gekauft.
Zur eigenen Verwendung durch mich und meine Zukünftige. Wir sind mitten im Renovieren.
Nun hat ein Investor angefragt ob ich es evtl. wieder verkaufen würde.
Welche Kosten kann man in diesem Fall vom Gewinn abziehen, um die Steuern zu senken?
- den "alten" Kaufpreis ist klar.
- Nebenkosten ( Notar, Makler etc. ) ?
- Reparaturkosten
z.B. Neue Fenster und Heizung
Material ?
"Lohnkosten" für Eigenleistung ?
- evtl. Umzugskosten ?
Es geht nur darum den möglichen wirklichen Gewinn nach Steuern einzuschätzen.
Danke im Voraus
MfG
IWC-Ingenieur
Antwort geschrieben am 05.04.2011 16:38:36 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Tobias Gussmann
Rieterstraße 17, 90419 Nürnberg, Tel: 091180190910, Fax: 091180190911
Einkommensteuerrecht, Lohnsteuerrecht, Mietrecht, Schadensersatzrecht, Straßenverkehrsrecht
Bewertungen: 15
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Ihre Frage beantworten wir im Rahmen einer Erstberatung unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes gerne wie folgt:
Es liegt ein Fall der Spekulationssteuer vor, wovon Sie offensichtlich bei Ihrer Fragestellung bereits ausgehen.
Der Gewinn aus dem Spekulationsgeschäft berechnet sich wie folgt:
Veräußerungserlös (Verkaufspreis)
- Anschaffungskosten (und zwar ungekürzt, also keine Abschreibungen berücksichtigen)
- Herstellungsaufwendungen
- Instandsetzungsaufwendungen (z. B. Reparaturkosten)
- Werbungskosten (Veräußerungskosten, z.B. Grundbuchgebühren, Notariatskosten, Vermittlungsprovisionen, Vertragskosten)
= Spekulationsgewinn
Bitte beachten Sie, dass im Falle eines spekulationsverlustes der Verlust nur noch beschränkt geltend gemacht werden kann. Eine Verrechnung ist nur noch mit Gewinnen aus anderen Spekulationsgeschäfdten möglich.
Wir hoffen Ihnen damit einen ersten Überblick verschafft zu haben.
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