wir sind ein relativ kleines Unternehmen (3 Betreiber, 2 Angestellte) und seit Beginn Monat Januar d.J. sind wir mit einer Betriebsprüfung (BP) für zwei Geschäftsjahre belegt. Der Finanzbeamte war bereits etwa 3 Wochen in unserem Büro und hat alle möglichen Dinge geprüft. Am letzten Tage verabredeten wir uns mit ihm für die Schlussbesprechung für den Folgetag. Diesen Termin sowie zwei weitere sagte er aus - angeblichen terminlichen - Gründen ab. Vor etwa 14 Tagen wurde ein neuer Termin für den morgigen Tage vereinbart. Am Freitag erhalte ich nun eine Mail, dass die Prüfung nun fortgesetzt wird, obwohl er sie bereits für beendet erklärt hat. Wir haben uns auch darauf eingestellt, da seine stähndige Anwesenheit für uns eine sehr große Belastung ist und wir in dieser Zeit wenigen Umsatz generieren können.
Vermutlich war sein Vorgesetzer mit dem Ergebnis nicht zufrieden, da er so gut wie nichts gefunden hat....Ich bin als Mitgesellschafter nun schon drei Mal umsonst an den Firmenstandort angereist wegen seiner kurzfristigen Absagen per Mail, so langsam reicht es mir.
Ist dies überhaupt zulässig, so kurzfristig und ganz beiläufig per Mail die Fortsetzung zu verlangen, obwohl man sich schon drei Mal für die Schlussbesprechung verabredet hat und das Ende der Prüfung mündlich und sogar per Email schriftlich erklärt wurde?
Antwort geschrieben am 27.02.2011 15:45:00 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwältin Marlies Zerban
Adam Karrillon Str. 58, 55118 Mainz, Tel: 06131 9961 14, Fax: 06131 9961 13
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ich beantworte gerne Ihre Fragen im RAhmen einer Erstberatung unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes und den Vorgaben dieser Plattform.
Die Dauer der Prüfung vor Ort ist hier ungewöhnlich lang, da der Prüfer ja ausreichend Zeit hatte, Unterlagen zu kopieren und die Verantwortlichen zu befragen.
Die Dauer einer Betriebsprüfung ist gesetzlich nicht geregelt. In der Verwaltungsvorschrift "BPO" - Betriebsprüfungsordnung - ist in § 7 geregelt, dass eine Betriebsprüfung "auf das notwendige Maß zu beschränken ist". Es ist hier nicht erkennbar, weshalb der Beamte stets vor Ort sein muss, nachdem er bereits so lange die Unterlagen und Buchführungsergebnisse prüfen konnte.
Ein offizielles Ende der BP ist erst mit ERstellung des Abschlussberichts erfolgt. Fraglich ist hier, ob eine Anwesenheit des Prüfers im Betrieb erforderlich ist.
Sie sollten daher einen Antrag stellen beim Sachgebietsleiter bzw. Vorgesetzten des Prüfers, Bezug nehmen auf die Mitteilung über das Ende der BP und dass die Fortsetzung sofort im Finanzamt erfolgt und Sie gegebenenfalls Unterlagen unverzüglich nachreichen, falls der Prüfer noch weitere Unterlagen benötigt. Ihr Betrieb muss ja weiterlaufen. Rechtliche Erwägungen kann er auch an seinem Schreibtisch vornehmen und Rückfragen stellen.
Sie sollten versuchen, dies vorab telefonisch zu klären und höflich um eine Beendigung der BP im Betrieb bitten, am besten Ihren Steuerberater bitten, dies zu tun, falls keine gute Verständigung mit dem Prüfer besteht.
Ich hoffe,ich konnte Ihnen einen ersten Überblick verschaffen. Für eine Nachfrage stehe ich gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Marlies Zerban
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