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Frage geschrieben am 01.03.2011 15:29:01

Steuerpflicht bei Rentner bei Verkauf landwirt Nutzfläche

Rechtsgebiet: Steuerrecht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 948
Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 69 weitere Antworten zum Thema Steuerpflicht.
Sehr geehrte Steuerexperten,

mein Vater (Rentner) plant kurzfristig den Verkauf einer landwirtschaftlichen Nutzfläche, welche sich schon seit Langem (>10 Jahre) in seinem Besitz befindet.

Da er als Renter im Wesentlichen die gesetzliche Rente bezieht, zahlt er bisher keine Einkommensteuer. Soweit überschaubar, liegt er mit seinem Einkommen knapp unter der Grenze zur Einkommensteuerpflicht.

Durch den Nutzflächenverkauf möchte er nun nicht in irgendwelcher Form steuerpflichtig werden, daher die Fragen:

1. Besteht durch den Verkauf das Risiko, wieder steuerpflichtig zu werden und tatsächlich Einkommensteuer zahlen zu müssen? (m.E. nein)

2. Falls "Ja" bei 1., könnte dies vermieden werden, wenn er das Grundstück zunächst mir, seinem Sohn, schenkt, und ich als Verkäufer auftrete? Hat dies steuerliche Konsequenzen für mich?

Für andere Anmerkungen zum Sachverhalt wäre ich sehr dankbar.

Eine kurzfristige Antwort (heute) wird erbeten.


Antwort geschrieben am 01.03.2011 18:37:42
Rechtsanwalt Christian Joachim
Stiller Winkel 3, 18225 Kühlungsborn, Tel: 038293/432783, Fax: 038293/432785
Arbeitsrecht, Familienrecht, Steuerrecht, Internet und Computerrecht, Miet und Pachtrecht
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Sehr geehrter Fragesteller,

sog. Veräußerungsgeschäfe fallen unter die Einkommenssteuer, wenn der Zeitraum zwischen Anschaffung und Verkauf nicht mehr als 10 Jahre beträgt, § 23 EStG. Da hier dieser Zeitraum in Ihrem Fall bereits verstrichen ist, fällt keine Einkommenssteuer an, ein möglicher Gewinn, wie selbstverständlich auch der weitere Verkaufserlös unterfallen nicht der Einkommenssteuer. Eine weitere Besteuerung findet nicht statt.

Allerdings fällt Grunderwerbssteuer an, die zumeist vom Erwerber getragen wird.

Gerne stehe ich Ihnen weiterhin zur Verfügung und hoffe, Ihnen zunächst hilfreich geantwortet zu haben.



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