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Frage geschrieben am 15.04.2011 14:56:38

Steuerliche Konsequenzen einer Tätigkeit als Geschäftsführer

Rechtsgebiet: Steuerrecht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 884
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Guten Tag

Unser Schweizer Unternehmen (Schweizer AG) beabsichtigt mit einer Tochtergesellschaft (AG oder GmbH nach Deutschem Recht, Sitz NRW) nach Deutschland zu expandieren.

Der Geschäftsführer der neuen Deutschen Unternehmung (Schweizer mit Schweizer Hauptwohnsitz) wird während der Aufbauphase von 12-24 Monate von der Schweizer Unternehmung gestellt und bezahlt. Geplant ist das sich dieser mit einem Arbeitspensum von ca. 50% der Deutschen Unternehmung widmet. Dem Geschäftsführer wird von der Schweizer AG ein Business Apartment zur Benutzung zur Verfügung gestellt.

Folgende Fragen möchten wir klären:

Ist es in Deutschland generell möglich als einzigen Geschäftsführer jemanden zu wählen welcher Wohnsitz im nicht EU-Land Schweiz hat?

Wird der Geschäftsführer in Deutschland steuerpflichtig, auch wenn kein Lohn von der Deutschen Unternehmung ausgerichtet wird?

Falls ja, würden die deutschen Steuerbehörden eine Ausscheidung Deutschland/Schweiz vornehmen oder würden diese das ganze Einkommen in Deutschland veranlagen.

Wäre Ihre Beurteilung betreffend Steuerpflicht des Geschäftsführers gleich falls die Deutsche der Schweizer Unternehmung eine (marktkonforme) Management Fee bezahlen müsste?

Besten Dank für Ihre Beurteilung.


Antwort geschrieben am 15.04.2011 15:56:27
Rechtsanwalt Patrick Hermes
Luisenstr.25, 80333 München, Tel: 089-592033, Fax: 089-594187
Erbrecht, Steuerrecht, Miet und Pachtrecht, Vertragsrecht, Internationales Recht
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Sehr geehrter Fragesteller,

Bei der Eintragung einer GmbH ins Handelsregister müssen die Geschäftsführer benannt und eingetragen werden. Laut einem aktuellen Beschluss des Oberlandesgerichts Zweibrücken ist es auch bspweise möglich, dass auch Personen, die nicht in der Europäischen Union- wie der Schweiz- wohnen und über keine Aufenthaltsgenehmigung für Deutschland verfügen, zum Geschäftsführer einer deutschen GmbH ernannt werden können.

Bei einem Schweizer Staatsbürger ist zudem unproblematisch gegeben, dass er nach grds. nach Deutschland einreisen kann und daher seinen Pflichten sorgfältig nachkommen kann. Auf die Frage, ob der Geschäftsführer (auch) einen Wohnsitz in der Schweiz hat, spielt überhaupt keine Rolle.




Falls Sie für die AG bzw. GmbH von der Schweiz aus bezahlt werden und auch für die AG (zumindest) gelegentlich in der Schweiz tätig sind und zudem leitender Angestellter sind zb Prokura haben und der Vertrag mit der schweizerischen AG abgeschlossen wird, werden Sie in der Schweiz besteuert. Ob Sie sodann in Deustchland ein Apartment gestellt bekommen und ansässig in Deutschland sind, spielt keine Rolle (mehr) Art. 15 Abs. 4 DBA D-CH.
Bei der Vertragsfomulierung ist bei der Festlegung des Zuständigkeitsbereiches Vorsicht geboten.
Für die Besteuerung des Geschäftsführers spielt es auch m.E. keine Rolle, ob die deutsche Unternehmung eine Managemnent fee an die schweizerische Unternehmung bezahlt.

Mit besten Grüßen

Patrick Hermes
Rechtsanwalt
auch Fachanwalt für Steuerrecht


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