05.04.2012 | 21:35
Antwort
von
Rechtsanwältin Maike Domke
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Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich im Rahmen einer Erstberatung wie folgt beantworten möchte:
1. Taxi-Teilen-Dienst: Wenn wir mehrere Taxi-Fahrgäste in ein Taxi vermitteln, wie viel Prozent beträgt die Umsatzsteuer für unsere Dienstleistung? Beispiel: Zwei Fahrgäste teilen sich die Fahrt, die per Taxameter 40 Euro kostet. Jeder hat die Hälfte, also 20 Euro, zu zahlen. Wir nehmen eine Vermittlungs-Gebühr von 1 Euro von jedem Fahrgast. Wie hoch ist die Umsatzsteuer für den 1 Euro? Wie hoch ist es auf die 20 Euro?
Nach § 12 Abs. 2 Nr. 10 UstG beträgt bei Taxifahrten innerhalb einer Gemeinde oder bei Fahrten, die nicht länger als 50 km sind, die Umsatzsteuer 7%, bei Fahrten außehalb der Gemeinde oder bei Fahrten, die weiter als 50 km gehen, müssen Sie 19% Mehrwertsteuer abführen.
Es spielt keine Rolle, ob Sie mehrere oder nur einen Fahrgast tranportieren und abrechnen. Sie können dies vielleicht mit einer Fahrkarte des öffentlichen Personennahverkehrs vergleichen. In einem Bus oder einer U- Bahn erwerben zahlreiche Personen für die gleiche Fahrt ein Ticket und der Betreiber zahlt immer nur 7% Umsatzsteuer auf jedes verkaufte Ticket. Das bedeutet, die Umsatzsteuer beträgt immer 7%, es sei denn, sie befödern über mehr als 50 km.
Für die Vermittlungsprovision von 1 € je Fahrgast beträgt der Umsatzsteuersatz 19%, da dieses „Produkt" nicht in dem abschließenden Katalog der „7%- Tatbestände" des § 12 Abs. 2 UstG auftaucht.
Im Umsatzsteuerrecht gibt es aber den Grundsatz, dass die Nebenleistung das Schicksal der Hauptleistung teilt. Dies bedeutet, dass zB. bei dem Versand eines Buches, die Versandkosten mit 7% besteuert werden, bei dem Versand eines Handys beispielsweise werden die Versandkosten hingegen mit 19% besteuert, da diese als unselbstständige Nebenleistung zu dem Hauptprodukt darstellen. IN der Richtlinie „R 29 UStR 2008 Einheitlichkeit der Leistung" ist dies geregelt.
Hier können Sie nachlesen, dass an eine einheitliche Leistung hohe Anforderungen gestellt werden, da aber der Betrag von € 1,- verhältnismäßig gering ist, könnte ich mir vorstellen, dass das Finanzamt eine einheitliche Besteuerng zulässt. Ich würde aber mit dem Sachbearbeiter Ihres Finanzamtes darüber noch einmal sprechen.
Hier die Richtlinie zum Nachlesen:
http://www.steuerlinks.de/richtlinie/ustr-2008/r29.html
2. Wir bieten etwa einem Geschäftskunden einen Festpreis von 40 Euro pro Fahrt für die Fahrten vom Firmensitz zum Flughafen. Das Taxameter weist bei der Fahrt eigentlich 37 Euro aus. Wie viel Prozent beträgt die Mehrwertsteuer für die 37 Euro und wie viel die 3 Euro?
Es kommt eigentlich nur darauf, an wie lang die Fahrt ist. Für alles über 50 km sind 19% MwSt zu berechnen. Dass Taxameter und tatsächlicher gezahlter Preis voneinander abweichen, hat für die Umsatzsteuer keine Bedeutung. Die Umsatzsteuer wird auf das tatsächlich entrichtete Entgelt gezahlt, also auf die 40,- €. Wenn es eine normale Taxifahrt ist, beträgt der Steuersatz 7%.
Die von mir erteilte rechtliche Auskunft basiert ausschließlich auf den von Ihnen zur Verfügung gestellten Sachverhaltsangaben. Bei meiner Antwort handelt es sich lediglich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes, die eine vollumfängliche Begutachtung des Sachverhalts nicht ersetzen
Ich hoffe, Ihnen eine erste rechtliche Orientierung verschafft zu haben. Bitte nutzen Sie bei Verständnisfragen die Nachfrageoption.
Mit freundlichen Grüßen
Maike Domke
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