Steuerliche Behandlung einer Nebentätigkeit (Verpflegungsmehraufwand, Fahrtkosten)
Ich habe im Rahmen einer Steuerprüfung folgendes Problem:
Ich war in den Jahren 2005 bis 2007 als leitender Arzt an einem Krankenhaus tätig. Mir war das Recht eingeräumt worden als Nebentätigkeit am Notarztdienst teilzunehmen. Im Rahmen dieser Notarzttätigkeit, die an einem 30 km entfernten Ort ausgeübt wurde, fuhr ich bis zu 10 mal pro Monat nach Dienstschluss oder an Wochenenden an den Ort der Notarzttätigkeit in X. Ich verbrachte die Zeit zwischen den Einsätzen in der Rettungswache von X, wo ich mich während der Zeit zwischen den nicht allzu häufigen Einsätzen mit Nacharbeiten von Einsätzen, notfallmedizinischer Weiterbildung etc. beschäftigte.
Bei der Einkommensteuer setzte ich die Fahrt zum Ort der Nebentätigkeit in X mit 0,30 Euro je gefahrenen Kilometer ab, weiterhin setze ich für die Zeit der Abwesenheit vom Wohnort die gesetzlichen Pauschalen für Verpflegungsmehraufwand ab.
Das Finanzamt schreibt nun: „Ich möchte darauf hinweisen, dass die Rettungswache in X Ihren Tätigkeitsmittelpunkt der Notarzttätigkeit darstellt. Fahrten zur Betriebsstätte in X sind nach § 4 Abs. 5 Nr.6 EStG nur mit der Entfernungspauschale zu berücksichtigen. Verpflegungsmehraufwand kann nur für die tatsächliche Abwesenheit während des Einsatzes gewährt werden. Für jeden Einsatz ist gesondert zu prüfen, ob die durchgängige Abwesenheit von der Rettungsstelle mehr als mindestens 8 Stunden betragen hat.“
Meine Frage lautet nun: Hat das Finanzamt mit dieser Auffassung Recht? Wenn nein, wie lässt sich dagegen argumentieren , gibt es dazu einschlägige Urteile (Aktenzeichen?)? Wie ist zu verfahren, wenn das Finanzamt auf seiner Meinung beharrt?
Ich bedanke mich für Ihre Bemühungen
-- Einsatz geändert am 23.09.2008 19:17:58
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