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Steuerliche Behandlung Jahreswert Nießbrauch


27.06.2010 14:54 |
Preis: ***,00 € |

Steuerrecht


Beantwortet von




Wir möchten unserem Sohn ein kleines Haus überschreiben mit
Nießbrauchrecht für uns (Eltern) auf Lebenszeit.
Der Jahreswert beträgt 3600,-
Einnahmen aus dem Haus hat er keine
Jetzt meine Frage: Macht sich das bei unserem Sohn steuerlich bemerkbar, im Klartext müssen von Ihm für vorstehende Angaben irgendwelche Steuern bezahlt werden?
Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 39 weitere Antworten zum Thema:
Behandlung Steuerliche Nießbrauch
Antwort vom
27.06.2010 | 16:14
Sehr geehrter Fragesteller,

haben Sie zunächst vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich im Folgenden gerne beantworte.

Eine Schenkung unter Lebenden löst grundsätzlich Erbschaftssteuer aus. Allerdings bestehen für Schenkungen unter Verwandten Freibeträge.

Für Schenkungen an ein Kind besteht ein Freibetrag in Höhe von EUR 400.000,-. Dabei sind alle Zuwendungen, die innerhalb von 10 Jahren erfolgt sind, zusammenzurechnen.

Unter der Voraussetzung, dass keine weiteren Schenkungen zu berücksichtigen sind, ist nun maßgeblich, ob der tatsächliche Wert des Hauses, gemindert um den Wert des Nießbrauchs, höher ist als der Freibetrag von EUR 400.000. Wäre dies der Fall, so ist der übersteigende Wert zu versteuern. Der Steuersatz ist ebenfalls abhängig von der Höhe des überschießenden Betrags und liegt zwischen 7% und 30%.

Die Übertragung des Hauses ist nach § 3 Nr. 2 GrEStG von der Grunderbwerbsbesteuerung ausgenommen, so dass keine Grunderbwerbsteuer anfällt.

Bitte bemühen Sie bei Unklarheiten die kostenlose Nachfragefunktion. Ich hoffe, Ihnen hiermit weitergeholfen zu haben und verbleibe

mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt