Steuerliche Behandlung Jahreswert Nießbrauch
27.06.2010 14:54 |
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Beantwortet von
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Steuerrecht
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Wir möchten unserem Sohn ein kleines Haus überschreiben mit
Nießbrauchrecht für uns (Eltern) auf Lebenszeit.
Der Jahreswert beträgt 3600,-
Einnahmen aus dem Haus hat er keine
Jetzt meine Frage: Macht sich das bei unserem Sohn steuerlich bemerkbar, im Klartext müssen von Ihm für vorstehende Angaben irgendwelche Steuern bezahlt werden?
Trifft nicht Ihr Problem?
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