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Steuerl.Verluste aus GbR u.GmbH-Beteiligung


24.10.2007 14:28 |
Preis: ***,00 € |

Steuerrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Sascha Kugler




Ich bin seit ein paar Jahren mit 5% an einer Personenges. GbR beteiligt. Die selben Personen der GbR u. ein zusätzl. Gesell.GF halten außerdem die Anteile am Stammkapital einer GmbH. Diese ist im Jahr 2006 in die Insolvenz gegangen. Mangels Masse wurde das Verfahren abgelehnt.
Die GbR hatte vor Jahren der GmbH ein Darlehen gegeben. Dieses Darl. konnte durch die Insolvenz nicht mehr zurückgezahlt werden. Der Insolvenzverwalter hat das Darl. der GbR an die GmbH als Eigenkapitalersatz angesehen.
Jetzt zur Frage: Meine Verluste belaufen sich auf:
1.Verlust der Einlage in die GbR
2.Verlust meines anteiliges Darl. von der GbR an die GmbH
3.meine Kapitaleinlage GmbH
Wie kann bzw. wo kann ich diese Positionen steuerl. geltend machen?
Vielen Dank.
Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 14 weitere Antworten zum Thema:
GbR
24.10.2007 | 18:26

Antwort

von

Rechtsanwalt Sascha Kugler
29 Bewertungen
Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),

zunächst möchte ich mich für Ihre gestellte Frage bedanken und diese in Anbetracht Ihres geschilderten Sachverhalts und Ihres Einsatzes kurz wie folgt beantworten.


Die Verluste sind, wie die Einkünfte der GbR bisher auch, im Rahmen der Erklärung zur gesonderten - und einheitlichen - Feststellung als Einkünfte aus Gewerbebetrieb nach §§ 15 bis 17 Einkommensteuergesetz anzusetzen.



Für eine Rückfrage stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Sascha Kugler
Rechtsanwalt

Zum Abschluss möchte ich Sie noch auf Folgendes ausdrücklich hinweisen:

Diese Auskunft umfasst die wesentlichen Gesichtspunkte, die in Fällen der geschilderten Art im Allgemeinen zu beachten sind.
Insbesondere bezieht sich diese Auskunft lediglich auf die Informationen, die mir Rahmen der Sachverhaltsschilderung zur Verfügung stehen. Eine umfassende Sachverhaltsermittlung ist für eine umfassende verbindliche Beratung unerlässlich. Deshalb weise ich Sie ausdrücklich daraufhin, dass diese Leistung nicht im Rahmen der Online-Beratung erbracht werden kann.

Bitte beachten Sie auch bei der Beantwortung Ihrer Nachfrage. Die vorstehende summarische Lösung ist beschränkt durch die von Ihnen gegebenen Informationen. Außerdem wird, wie die Plattform-Bedingungen es vorsehen, nur ein erster Überblick geboten. Darüber hinaus ist der Umfang der Antwort auch abhängig von der Höhe des gebotenen Honorars. Schon daraus ist erstichtlich, dass diese Beratung das umfassende, verbindliche und abschließende Beratungsgespräch durch den Rechtsanwalt Ihres Vertrauens keineswegs ersetzen kann. Ich bitte Sie dies stets zu beachten!


Nachfrage vom Fragesteller 29.10.2007 | 11:51

Sehr geehrte Damen u. Herren,
die GbR hat Einkünfte aus KSO. Ihre Auskunft - alle Verluste über die einheitl.u.gesonderte Erklärung zu erfassen ist mir zu ungenau. Könnten Sie das bitte noch präzisieren? Vielen Dank.

Ergänzung vom Anwalt 31.10.2007 | 12:12

Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r), Mit Anlage KSO zur Eikommensteuererklärung wurden bis 1999 Einkünfte aus Kapitalvermögen und Sonstige Einkünfte nach $ 22 Einkommensteuergesetz erklärt. Somit sind sowohl die Verluste der GbR aus dem Ausfall des Darlehen an die GmbH als auch der Verlust der Einlage in die GbR als negative Einkünfte aus der entsprechenden Einkunftsart (Einkünfte aus Kapitalvermögen - jetzt Anlage KAP; Sonstige Einkünfte - jetzt Anlage SO) zu erklären. Der Verlust der Kapitaleinlage bei der GmbH führt zu negativen Einkünften aus Kapitalvermögen. Mit freundlichen Grüßen Sascha Kugler
ANTWORT VON
Rechtsanwalt Sascha Kugler
Berlin

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