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Frage geschrieben am 03.08.2007 14:28:00

Steuerhinterziehung in horizontaler Gewerbe

Rechtsgebiet: Steuerrecht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 2367
Bewertung der Antwort vom Fragesteller:
folgendes:

Aufgrund einer anonymer Mitteilung an das Finanzamt habe ich im Moment ein Verfahren wegen der Steuerhinterziehung laufen.
Ich war von Jan 04 bis April 07 nebenjoblich als selbstaendige Prostituierte taetig und habe meine Einnahmen nicht versteuert, (wie die meisten).
Die Hausdurchsuchung wurde bereits Anfang Juni bei mir durchgefuehrt. Alle Beweismitteln wurde eingesammelt. Jetzt mache ich mir Sorgen, dass ich evtl. vorbestraft werde.

*gibt es noch Moeglichkeiten, mit der Staatsanwaltschaft ein Deal auszuhandeln? oder noch besser warten bis die Anklageschrift kommt

*ich muss wahrscheinlich meine Steuer nachzahlen,gilt hier der Tagessatz oder werde ich einfach willkuerlich hoch geschaetzt?

*mein Wohnsitz in Deutschland habe ich nur von April 06 bis April 07 angemeldet, Rest der Zeit habe ich im Ausland gewohnt aber in D gearbeitet. Wo muss ich jetzt die Steuer zahlen?

vielen Dank

M.


Hinweis:
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Diese Antwort ist vom 3.8.2007 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
Antwort geschrieben am 03.08.2007 16:05:05
Sehr geehrte Fragestellerin,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich Ihnen auf Grundlage der mitgeteilten Informationen gerne wie folgt beantworten kann:

Zunächst möchte ich Ihre letzte Frage zuerst beantworten. Sie haben Ihr gesamtes Welteinkommen in Deutschland zu versteuern, wenn Sie Ihren Wohnsitz oder Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben; dies führt zweifelsfrei dazu, dass Sie für die Kalenderjahre 2006 und 2007 Ihr Einkommen in Deutschland zu versteuern haben, da Sie in den betreffenden Zeiträumen in Deutschland Ihren Wohnsitz im Sinne des § 8 AO hatten.

Im Hinblick auf die Bemessungsgrundlage ist mitzuteilen, dass sich das Finanzamt auf die amtlichen Richtsätze verlässt; dies führt dazu, dass Ihr Einkommen anhand der Richtsätze geschätzt wird. Auf Grundlage dieser Schätzung haben Sie dann Ihre Einkommens-, Umsatz- und Gewerbesteuer zu entrichten.

Für die Jahre 2004 und 2005 kann es für die Staatsanwaltschaft etwas schwieriger werden, Ihnen die vorsätzliche Steuerhinterziehung in Deutschland nachzuweisen, da Sie - nach Ihren Angaben - davon ausgehen konnten, in Deutschland nicht der Steuer unterworfen zu sein. Schließlich wohnten Sie im Ausland. Sie könnten sich in dieser Zeit in einem sogenannten "Verbotsirrtum" befunden haben; dieser Verbotsirrtum könnte dazu führen, dass Ihnen die Schuld nicht nachweisbar ist, wenn dieser Irrtum nicht vermeidbar war. War der Irrtum vermeidbar (z.B. einfache Nachfrage bei einem Steuerberater oder Rechtsanwalt) kann die Strafe, die Sie erwartet, nach § 49 Abs. 1 StGB gemildert werden.

Es ist auf jeden Falle für Sie ratsam, schnellstmöglich einen für Steuerstrafrecht kompetenten Rechtsanwalt aufzusuchen. Es sollte hier bereits im Ermittlungsverfahren versucht werden, einen Deal auszuhandeln. Dieser Deal hat selbstredend den notwendigen Inhalt, dass Sie Ihre Steuer nachentrichten müssen. Diese aktive Mitarbeit wird Ihnen im Rahmen des zu erwartenden Strafmaßes gedankt werden.

Sie sollten nicht warten, bis Ihnen die Anklageschrift zugeht.

Sollten Sie weitere Informationen benötigen, können Sie mich gerne unter der unten hinterlegten e-mail-adresse erreichen.

Mit freundlichen Grüßen

André Schäfer
-Rechtsanwalt-
info@rechtsanwalt-schaefer.net


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