Frage geschrieben am 31.07.2010 19:28:26
Steuerhinterziehung
Rechtsgebiet: Steuerrecht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 8461.500,-- Euro, Nichtangabe einer Provisonsgutschrift in der Steuererklärung.
Antwort geschrieben am 31.07.2010 20:15:01 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt MBA Marcus Schröter
Burgallee 23, 61231 Bad Nauheim, Tel: 06032/5070054, Fax: 06032/9359974
Internationales Gesellschaftsrecht, Baurecht, Wirtschaftsrecht, Insolvenzrecht, Gesellschaftsrecht, Steuerrecht, Vertragsrecht
Bewertungen: 734
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vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auf Grundlage Ihrer Angaben wie folgt beantworte:
Die Nichtangabe von Einkommensteilen stellt eine Steuerhinterziehung gem. § 370, Abs. 1 StGB dar.
Aufgrund der Höhe der nicht angegebenen Einkünfte droht jedoch allenfalls eine Geldstrafe.
Ich hoffe ich konnte Ihnen einen ersten hilfreichen Überblick verschaffen. Bei Nachfragen nutzen Sie die Nachfragefunktion.
§ 370 Steuerhinterziehung
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
1. den Finanzbehörden oder anderen Behörden über steuerlich erhebliche Tatsachen unrichtige oder unvollständige Angaben macht,
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