Das Original seit 2000:
Erste Hilfe in Rechtsfragen.
328127
zufriedene Nutzer
Frage geschrieben am 31.07.2010 19:28:26

Steuerhinterziehung

Rechtsgebiet: Steuerrecht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 846
Erklärung:
1.500,-- Euro, Nichtangabe einer Provisonsgutschrift in der Steuererklärung.


Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auf Grundlage Ihrer Angaben wie folgt beantworte:

Die Nichtangabe von Einkommensteilen stellt eine Steuerhinterziehung gem. § 370, Abs. 1 StGB dar.

Aufgrund der Höhe der nicht angegebenen Einkünfte droht jedoch allenfalls eine Geldstrafe.

Ich hoffe ich konnte Ihnen einen ersten hilfreichen Überblick verschaffen. Bei Nachfragen nutzen Sie die Nachfragefunktion.

§ 370 Steuerhinterziehung

(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
1. den Finanzbehörden oder anderen Behörden über steuerlich erhebliche Tatsachen unrichtige oder unvollständige Angaben macht,

Als Leser können Sie
oder Rechtsanwalt Schröter direkt

So einfach geht das!
1.
Frage stellen

2.
Preis selbst ausloben

3.
Antwort von einem Anwalt  



Im Steuerrecht letzten Monat:

35
beantwortete Fragen

 
durchschnittl. Bewertung
123recht.net ist Rechtspartner von:

328127
registrierte
Nutzer

durchschnittl. Bewertung

94144
beantwortete Fragen
18
Anwälte jetzt
online
Mehr zum Thema:
Steuerhinterziehung