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Frage geschrieben am 30.09.2009 22:09:09

Steuerhinterziehung - Welches Strafmaß zu erwarten

Rechtsgebiet: Strafrecht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 15323
Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 21 weitere Antworten zum Thema Strafmaß.
Ich muß für 2006 / 2007 etwa 8700 Euro Steuern nachzahlen, wegen Steuerkürzung. Mit welcher Strafe muß ich rechnen (der Steuerbeamte ist wohl eher schwierig und meine Steuerberaterin befürchtet schlimmes) und bekomme ich dafür einen Eintrag in mein Führungszeugnis?


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Diese Antwort ist vom 30.9.2009 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
Antwort geschrieben am 30.09.2009 23:19:32
Rechtsanwalt Fachanwalt für Strafrecht Oliver Kremer
Remigiusstr. 21, 50937 Köln, Tel: (0221) 413073, Fax: (0221) 417593
Fachanwalt Strafrecht, Straßenverkehrsrecht, Ordnungswidrigkeiten, Internet und Computerrecht
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Sehr geehrte/r Fragensteller/in, Ihnen wird Steuerhinterziehung in Höhe von rund 8.700 EUR vorgeworfen. Die Steuerhinterziehung ist in § 370 de............

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