Steuerfachfragen, Wohnungsverkauf und Werbungskosten bei FOrtbildung
1. Frage: Ich habe eine Eigentumswohnung 2009 für 89.000 € in der Absicht diese zu vermieten gekauft und habe die Anschaffungs und wiederherstellungskosten steuerlich geltend gemacht. Die Wohnung wurde aufgrund eines Renovierungsstaus jedoch nie vermietet und schließlich im januar 2011 für 115.000€ wieder verkauft. Da die Wohnung nie vermietet war und ich Sie nicht selbst bewohnt habe fallen somit Steuern an. Kann ich jetzt die Kosten welche ich bisher hatte (aber schon in den vorherigen Steuererkärungen angegeben habe) nun noch einmal als Kosten angeben um diese vom Gewinn abzuziehen ?
2. ich war im Jahr 2011 für 6 Monate auf einem beruflich angeordneten lehrgang, dort wurde mir eine Unterkunft bereits gestellt, ich habe es jedoch vorgezogen jeden tag nach Hause zu fahren. Wieviele fahrten täglich kann ich nun geltend machen ?
Da ich mich auf eine schon eingereichte Steuereklärung berufe und mir das Finanzamt diese Angaben streichen will benötige ich explizite angaben auf Urteile oder Steuertexte.
Trifft nicht Ihr Problem?
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