Das Original seit 2000:
Erste Hilfe in Rechtsfragen.
328127
zufriedene Nutzer
Frage geschrieben am 04.03.2010 18:26:59

Steuererklärung unstimmig

Rechtsgebiet: Steuerrecht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1103
Bewertung der Antwort vom Fragesteller:
Guten Tag,

ich habe diese Woche meine Steuererklärung für 2009 beim Finanzamt abgegeben. Nach Durchsicht der kopierten Unterlagen zu Hause habe ich Unstimmigkeiten festgestellt. D.h. ich müßte die komplette Steuererklärung in Teilen noch einmal überarbeiten. Ich möchte auf keinen Fall in der Erklärung unrichtige Angaben machen.

Kann ich vom Finanzamt die Unterlagen unbearbeitet zurückfordern oder welche weitere rechtliche Möglichkeiten habe ich?


Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihre Anfrage!


Nachfolgend möchte ich gerne unter Berücksichtigung Ihrer Sachverhaltsschilderung sowie Ihres Einsatzes Ihre Frage wie folgt beantworten:

Die Einkommenssteuererklärung kann ergänzt / korrigiert werden.

Ich würde Ihnen empfehlen, die ergänzte/korrigierte Steuererklärung mit einem kurzen Anschreiben zu verbinden, in dem Sie darauf hinweisen, dass Sie die frühere Steuererklärung wegen Fehlerhaftigkeit widerrufen.

Die Korrektur ist sogar noch nach Erhalt des Steuerbescheides innerhalb der Einspruchsfrist von 1 Monat möglich.

Bitte haben Sie Verständnis, dass angesichts der Fragestellung eine ausführlichere Beantwortung leider kaum möglich ist.

Ich hoffe Ihnen eine erste rechtliche Orientierung ermöglicht zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg und alles Gute!



Ich möchte Sie gerne noch abschließend auf Folgendes hinweisen:

Die von mir erteilte rechtliche Auskunft basiert ausschließlich auf den von Ihnen zur Verfügung gestellten Sachverhaltsangaben. Bei meiner Antwort handelt es sich lediglich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes, die eine vollumfängliche Begutachtung des Sachverhalts nicht ersetzen kann.


Ich hoffe, dass Ihnen meine Ausführungen geholfen haben.

Mit freundlichen Grüßen

Ingo Driftmeyer
Rechtsanwalt

www.legal-webhosting.com
Nachfrage vom Fragesteller geschrieben am 04.03.2010 19:09:05

Vielen Dank für Ihre Antwort. Können Sie mir bitte auch die Paragraphen nennen auf die ich mich berufen kann?
Vielen Dank.
Gruß

Antwort auf Nachfrage vom Anwalt geschrieben am 04.03.2010 19:17:44

Sehr geehrter Ratsuchender,

dies folgt aus § 153 Abgabenordnung (AO).

Mit freundlichen Grüßen

Ingo Driftmeyer
Rechtsanwalt

Bewertung der Antwort vom Fragesteller

Steuererklärung unstimmig | Gesamtbewertung: 5/5 | Datum: 2010-03-05
Hat Ihnen der Anwalt weitergeholfen?

Wie verständlich war der Anwalt?

Wie ausführlich war die Arbeit?

Wie freundlich war der Anwalt?

Empfehlen Sie diesen Anwalt weiter?

Als Leser können Sie
oder Rechtsanwalt Driftmeyer direkt

So einfach geht das!
1.
Frage stellen

2.
Preis selbst ausloben

3.
Antwort von einem Anwalt  



Im Steuerrecht letzten Monat:

35
beantwortete Fragen

 
durchschnittl. Bewertung
123recht.net ist Rechtspartner von:

328127
registrierte
Nutzer

durchschnittl. Bewertung

94155
beantwortete Fragen
10
Anwälte jetzt
online
Mehr zum Thema:
Steuererklärung   unstimmig