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Steuererklärung Azubi


25.04.2012 19:17 |
Preis: ***,00 € |

Generelle Themen


Beantwortet von

Rechtsanwältin Ulrike Müller-Guntrum


| in unter 2 Stunden

Lohnt es sich eine Steuererklärung als Azubi abzugeben?

Geht dies überhaupt? Auch über Elster möglich?

Verdienst: 850 EUR brutto.
25.04.2012 | 20:08

Antwort

von

Rechtsanwältin Ulrike Müller-Guntrum
77 Bewertungen
Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich anhand des von Ihnen geschilderten Sachverhalts im Rahmen einer Erstberatung gerne wie folgt beantworten möchte:

Ob sich eine Einkommensteuererklärung lohnt, hängt von Ihrem Nettolohn ab.

Es gibt einen Grundfreibetrag von 8004,- € jährlich. Bei einem geringeren Einkommen lohnt sich eine Steuererklärung nicht. Dieses können Sie der Grundtabelle entnehmen unter http://www.imacc.de/steuer/steuertabelle/grundtabelle/index.html

Ihr monatlicher Nettolohn müsste sich Ihren Angaben nach grundsätzlich auf 673,84 €, und damit jährlich auf 8.086,05 € belaufen. Den genauen Betrag können Sie Ihrer Jahressteuererklärung entnehmen.

Weiterhin ist bedeutend, ob Sie Kirchensteuer zahlen und in welcher Höhe.

Bei Kirchensteuerzahlung von 9 % unter Zugrundelegung eines Gehalts von 8.086,05 € müssten Sie 10 € Steuern gezahlt. Ob Sie diese erstattet bekommen, hängt davon ab, ob Sie ausreichend Werbungskosten oder Sonderausgaben oder sonstiges geltend machen können.

Um einen derart geringen Betrag erstattet zu kommen, lohnt sich meines Erachtens der Aufwand nicht. Außer Sie möchten dieses zur Übung machen.

Die Erklärung können Sie abgegeben, wenn Sie möchten. Dieses ist auch per Elster möglich.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen weiter helfen. Bei verbleibenden Unklarheiten stehe ich Ihnen selbstverständlich im Rahmen der kostenlosen Nachfragefunktion zur Verfügung.

Abschließend möchte ich noch auf Folgendes hinweisen: Die von mir erteilte rechtliche Auskunft basiert ausschließlich auf Ihnen Sachverhaltsangaben. Bei meiner Antwort handelt es sich lediglich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes, die eine vollumfängliche Begutachtung des Sachverhalts nicht ersetzen kann.

Mit freundlichen Grüßen


U. Müller-Guntrum
Rechtsanwältin

Rechtsanwaeltin_M_G@web.de

ANTWORT VON
Rechtsanwältin Ulrike Müller-Guntrum
Duisburg

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FACHGEBIETE
Insolvenzrecht, Arbeitsrecht, Vertragsrecht, Miet und Pachtrecht, Sozialrecht