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Frage geschrieben am 31.10.2008 12:30:47

Steuererklärung Schätzung, Unterhaltsklage auf Sand gebaut?

Rechtsgebiet: Familienrecht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1295
Hallo,
in meiner Ehescheidungsangelegenheit vertritt mich eine Anwältin für Familienrecht.
Wir erwirkten im April diesen Jahres eine einstweilige Anordnung zum Getrenntlebendunterhalt aufgrund eines Bescheides für2005 und eines Vorauszahlungsbescheides für 2006. Dann kamen die "richrigen" Bescheide für 2006 und Vor, Besch.2007 und diese waren enorm hoch.
Ich muss dazu sagen, dass wir in der Ehe fleißig waren, viel Vermögen in Form von großem Anwesen, Firmen und etwa 30 edlen Fahrzeugen wie Luxus Cabrios, teure Oldtimern, von Hand aufbereitete und ab Werk versch.Geländewagen,usw angeschafft hatten.
Leider mußte ich bei der Trennung im 6/06 alles zurücklassen, (ich durfte glücklicherweise aber unsere 2 Söhne mitnehmen!!!)da alles auf Namen meines Mannes stand, und ein Gütertrennungsvertrag a.d. Jahre 1995 dafür sorgte, dass mir nichts gehörte.
Mein Mann ließ durch seine Rechtsanwältin in der Trennungsphase einen Vertrag ausarbeiten, im dem er mir jedoch eine einmalige Summe i.H.v. 50.000€ zahlen wollte, es war abgesprochen,dass ich ein kl.Eigenheim für mich und die Kinder anschaffen sollte.
Ebenfalls wollte er mir einen stattlichen Unterhalt i.H.v. monatl.4.000€ zahlen, damit ich die Hausrate und NKzahlen, sowie ein Auto leasen konnte.
In Gegenwart des Bausparkassen-Mitarbeiters hatte er die Summe am Rand des Vertragentwurfes seiner Anwältin dann unterzeichnet, weil dieser die Unterhaltserklärung für seinen Arbeitgeber zur Bewilligung brauchte.
Ich bekam Zusage der BSK, ich unterschrieb den Notarvertrag für mein Haus, zog mit den Kindern auch um... ABER der Vertrag meines Ehegatten kam nie zur Unterschrift beim Notar. Mein Mann hatte immer wieder Ausreden, ließ kurzfristig Termine platzen, usw. Ich setzte 2mal teure Rechtsanwälte ein, um ihn im Guten aufzufordern...
Dann blieb die Anzahlungssumme aus... meine Mutter sprang mit der Zahlung der 50.000€ ein!! (Hat das Geld bis heute nicht wieder zurück) dann fehlte Unterhalt, mal mehr mal weniger... bei mir liefen Schulden auf...auch für Möbel und Anwälte...
Bei meinem Mann war längst seine Sekretärin eingezogen(die ab dem Zeitpunkt erstmal arbeitslos gemeldet wurde!!)
und ich konnte nun immer aus der Nähe verfolgen, wie die zwei "unser" Vermögen verballerten. Teure Reisen u.a. nach Key west, Orlando, Mittelmeer unternahmen, sich edele Garderobe, teure Autorelleyes, Leasing Ferrari F430 spider Cabrio für ca.3.500€netto, Motörräder,tägl. Putzfrau, ein Hausmeister, ein Hundesitter, tägl. Restaurantbesuche gönnten.
Immer mehr Fahrzeuge verschwanden vom Hof, wurden teilw. bei eBay verkauft,oder wurden auf beste Freunde umgemeldet. Firmen wurden mit Verlust verkauft.
Wärenddessen hatte ich Unterhaltsklage und Scheidung eingereicht.
Und jetzt kommt´s:
Ich übergab meiner Anwältin den hohen EKSteuerbescheid 06/07, sie empfahl mir daraufhin noch die Forderung zu erhöhen, da die Gegenseite sicher noch Streichungen vornehmen würde..., ich kratzte also die Gerichts-Kosten zusammen und dann fand ich heraus, dass es sich beim Bescheid um eine Schätzung gehandelt hatte. Mir ging der Boden unter den Füßen weg.
Mittlerweile liegen Bilanzen vor, die beschenigen, dass mein Mann noch etwa 60.000€ im Jahr verdient!!!!!
Lt. Schätzung waren es 248.000€ gewesen.
Habe ich nun alles verloren? Habe ich meine Klage auf Sand gebaut?
Hätte meine Anwältin erkennen müssen, dass es sich beim Bescheid um eine Schätzung des Finanzamts handelt?
Wie kann ich mein Haus für mich uind die Kinder behalten?? Hatte zwischendurch einen lt. Attest unfruchtbaren Freund (HartzIV Empfänger) und wurde dabei dummerweise schwanger, das Kind bekam ich mutig, da ich Abtreibung moralisch nicht vertrete.
Der Kindesvater ist unbeständig aber besucht uns regelmäßig.
Ab und zu zahlt mir seine Mutter Unterhalt für den Jungen.
Denn offiziell ist der süße Kleine ja noch ehelich geboren,d.h.gesetzl. ist mein Mann der Vater.
Das nimmt er natürlich auch zum Anlaß seinen Vertrag mirgegenüber nicht einhalten zu müssen.
Mein Mann ließ mich jedoch wissen, dass es seiner Fa. wieder blendend ginge, seit Neuestem!
Danke für Ihren fachl. Rat im Voraus!
Laura


Hinweis:
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Diese Antwort ist vom 31.10.2008 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
Antwort geschrieben am 31.10.2008 13:43:30
Rechtsanwalt Marco Liebmann
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Sehr geehrte Ratsuchende,

ich möchte Ihre Fragen auf Grund des dargelegten Sachverhalts und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes wie folgt beantworten:

Ich weise darauf hin, dass dies einer ersten Orientierung über die bestehende Rechtslage dient und ein ggf. persönliches Beratungsgespräch bei einem Anwalt Ihrer Wahl nicht ersetzt.

Das Hinzufügen oder Weglassen von Informationen kann die rechtliche Beurteilung beeinflussen.

Dies vorangestellt beantworte ich Ihre Fragen wie folgt:

Auf Grund Ihrer Darlegung über die Gesamtumstände und vor allem der Vermögenssituation Ihres Mannes, sehe ich die Tatsache, das jetzige Bilanzen weit aus weniger Gewinn ausweisen als die geschätzten Steuerbescheide, als nicht wirklich bedrohlich für Sie.

Um die Einkommensverhältnisse des Unterhaltverpflichteten zu überprüfen kann die Vorlage von Steuerbescheiden verlangt werden, auf deren Inhalt nach dann der Unterhaltsanspruch gestützt werden kann.

Dabei ist unerheblich, ob es sich um einen geschätzten Steuerbescheid handelt oder nicht. Es wäre ggf. Sache Ihres Mannes im Prozess dazulegen, bzw. zu widerlegen, dass die Einkommensverhältnisse nicht denen entsprechen, wie sich dies aus den geschätzten Steuerbescheiden ergibt. Es ist daher unerheblich, ob Ihre Anwältin erkannt hat, ob die Steuerbescheide geschätzt waren oder nicht, denn die Schätzung des Finanzamtes richtet sich nach den Gewinn der vorangegangene Zeiträume.

Da gerade das Einkommen von Selbständigen Schwankungen unterliegt, kommt es regelmäßig auf den Gewinn / Verlust der letzten 3 Jahre an.

Es wäre natürlich unratsam, wenn Ihre Anwältin die nunmehr geringeren Gewinn ausweisenden Bilanzen vorlegt. Dies wäre allenfalls Sache der gegnerischen Partei.

Sicherlich führt ein geringerer Gewinn zu einem geringeren unterhaltsrechtlich zu beachtenden Einkommen, was dann wiederum den Unterhaltsanspruch sinken lässt.

Jedoch bestimmt sich der Unterhalt an Hand der ehelichen Lebensverhältnisse, so dass der von Ihnen gewohnte Lebensstandard noch für eine weitere Zeit aufrecht erhalten bleiben soll.

Demzufolge ist Ihr Mann verpflichtet, auch den Vermögensstamm zur Deckung des Unterhalts heranzuziehen, so dass es nicht nur lediglich auf das laufende Einkommen ankommt, sondern auch auf die vorhandenen Vermögenswerte.

Aus diesem Grund sehe ich die fallende Tendenz in den Bilanzen als nicht so tragisch an, da auf Grund Ihrer Angaben noch erhebliche Vermögenswerte bei Ihrem Mann vorhanden sind, die ebenfalls zur Befriedigung des Unterhaltsanspruches herangezogen werden müssen.

Wie ich Sie verstanden habe, sind Sie im Grundbuch des nunmehr von Ihnen bewohnten Hauses als Alleineigentümerin eingetragen, so dass grundsätzlich Ihnen dieses Haus niemand streitig machen kann.
Wie das Haus aus finanzieller Sicht gesichert werden kann, ist durch mich in dieser Form nicht abschließend zu beantworten.

Sofern keine Zahlungen seitens Ihres Mannes erfolgen, rate ich dazu, aus dem vollstreckbaren Titel des einstweiligen Anordnung zum Trennungsunterhalt, die ja laut Ihren Angabe existiert, die Zwangsvollstreckung zu betreiben.

Ich hoffe ich konnte Ihnen einen ersten Überblick über die bestehende Rechtslage geben und Ihre Fragen zu Ihrer Zufriedenheit beantworten.

Bestehende Unklarheiten beantworte ich Ihnen gern innerhalb der kostenlosen Nachfragefunktion, wobei ich darum bitte, die Vorgaben dieses Forums zu beachten.

Darüber hinausgehende Fragen beantworte ich Ihnen gern im Rahmen einer Mandatserteilung.
Durch eine Mandatserteilung besteht auch die Möglichkeit einer weiterführenden Vertretung.
Die Kommunikation bei größerer Entfernung kann via Email, Post, Fax und Telefon erfolgen und steht einer Mandatsausführung nicht entgegen.


Mit freundlichen Grüßen

Marco Liebmann
Rechtsanwalt


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