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Frage geschrieben am 04.03.2010 18:26:59

Steuererklärung unstimmig

Rechtsgebiet: Steuerrecht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1140
Bewertung der Antwort vom Fragesteller:
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Guten Tag,

ich habe diese Woche meine Steuererklärung für 2009 beim Finanzamt abgegeben. Nach Durchsicht der kopierten Unterlagen zu Hause habe ich Unstimmigkeiten festgestellt. D.h. ich müßte die komplette Steuererklärung in Teilen noch einmal überarbeiten. Ich möchte auf keinen Fall in der Erklärung unrichtige Angaben machen.

Kann ich vom Finanzamt die Unterlagen unbearbeitet zurückfordern oder welche weitere rechtliche Möglichkeiten habe ich?


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Diese Antwort ist vom 4.3.2010 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
Antwort geschrieben am 04.03.2010 18:58:05
Rechtsanwalt Ingo Driftmeyer
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Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihre Anfrage!


Nachfolgend möchte ich gerne unter Berücksichtigung Ihrer Sachverhaltsschilderung sowie Ihres Einsatzes Ihre Frage wie folgt beantworten:

Die Einkommenssteuererklärung kann ergänzt / korrigiert werden.

Ich würde Ihnen empfehlen, die ergänzte/korrigierte Steuererklärung mit einem kurzen Anschreiben zu verbinden, in dem Sie darauf hinweisen, dass Sie die frühere Steuererklärung wegen Fehlerhaftigkeit widerrufen.

Die Korrektur ist sogar noch nach Erhalt des Steuerbescheides innerhalb der Einspruchsfrist von 1 Monat möglich.

Bitte haben Sie Verständnis, dass angesichts der Fragestellung eine ausführlichere Beantwortung leider kaum möglich ist.

Ich hoffe Ihnen eine erste rechtliche Orientierung ermöglicht zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg und alles Gute!



Ich möchte Sie gerne noch abschließend auf Folgendes hinweisen:

Die von mir erteilte rechtliche Auskunft basiert ausschließlich auf den von Ihnen zur Verfügung gestellten Sachverhaltsangaben. Bei meiner Antwort handelt es sich lediglich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes, die eine vollumfängliche Begutachtung des Sachverhalts nicht ersetzen kann.


Ich hoffe, dass Ihnen meine Ausführungen geholfen haben.

Mit freundlichen Grüßen

Ingo Driftmeyer
Rechtsanwalt

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info@legal-webhosting.com
Nachfrage vom Fragesteller geschrieben am 04.03.2010 19:09:05

Vielen Dank für Ihre Antwort. Können Sie mir bitte auch die Paragraphen nennen auf die ich mich berufen kann?
Vielen Dank.
Gruß

Antwort auf Nachfrage vom Anwalt geschrieben am 04.03.2010 19:17:44

Sehr geehrter Ratsuchender,

dies folgt aus § 153 Abgabenordnung (AO).

Mit freundlichen Grüßen

Ingo Driftmeyer
Rechtsanwalt

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Steuererklärung unstimmig | Gesamtbewertung: 5/5 | Datum: 2010-03-05
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