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Frage geschrieben am 04.04.2010 23:40:56

Steuererklärung im Trennungsjahr?Wie soll ich mich verhalten??

Rechtsgebiet: Familienrecht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 2983
Meine Frau (Steuerklasse 1) und ich (Steuerklasse 3) leben seit dem 23.05.2009 getrennt. Wir haben gemeinsam Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. Nun hat meine Frau eine eigene Einkommenssteurerklärung für 2009 abgegeben und bekommt 4000 Euro erstattet. Die Einnahmen aus Vemietung und Verpachtung hat Sie aussen vor gelassen. Die sollen in einer seperaten Erklärung abgegeben werdne.
Besteht im Trennungsahr nicht die Verpflichtung zur Abgabe einer gemeinsamen Erklärung der meine Frau zustimmenn muss?



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Diese Antwort ist vom 5.4.2010 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
Sehr geehrter Fragesteller,

gerne beantworte ich Ihre Frage.

Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes, dass für das Jahr der Trennung eine Verpflichtung der Ehegatten besteht, einer gemeinsamen Veranlagung zuzustimmen (vgl. Bundesgerichtshof Urteil vom 12.6.2002, XII ZR 288/00). Wichtig ist, dass nicht bereits gegen beide Ehepartner bestandskräftige Bescheide hinsichtlich der Einzelveranlagung vorliegen dürfen.
Die familienrechtliche Verpflichtung der Zusammenveranlagung zuzustimmen bleibt auch nach Scheitern der Ehe bestehen. Es besteht lediglich eine interne Pflicht des Ehegatten, der die Zustimmung des anderen verlangt, den anderen intern von Nachteilen freizustellen. Die Zusammenveranlagung muss insgesamt günstiger sein und Ihre Frau muss so gestellt werden, wie bei einer fiktiven getrennten Veranlagung. Sie können von Ihrer Frau also noch die Zustimmung zur Zusammenveranlagung verlangen und wären sogar in der Lage, diesen Anspruch gerichtlich durchzusetzen. Ob Ihre Frau alle Einnahmen angegeben hat, oder nicht, spielt dabei keine Rolle.




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