366.381
Registrierte
Nutzer
Schneller und günstiger Rat vom Anwalt online.
Rechtsverbindlich: Antwort von einem Anwalt. Vertrauendwürdig: Kein Abo, keine Folgekosten.
Vertaulich:
E-Mail Beratung

Vertrauliche Rechtsberatung beim Anwalt Ihrer Wahl.

  • Dateien mitschicken
  • Kein Termin, kein Aufwand
  • ab 25 € mit dem Anwalt vereinbar
Topseller
Frag-einen-Anwalt.de

Einfacher geht es nicht, Das Original und Testsieger.

  • Frage online stellen
  • Ein Anwalt antwortet in 2 Stunden.
  • Beratung zu Ihrem Preis.
  • Ab 25 €
Sofort:
Telefonberatung

Jetzt sofort von einem Anwalt helfen lassen.

  • Sekundengenaue Abrechnung.
  • Später jederzeit anhören.
  • Ab 1,49 €/Min.
Beratungen vergleichen
375 Besucher | 1 Anwälte online
 www.frag-einen-anwalt.de » Generelle Themen » Steuerberatungskosten Personengesellscha...
Schon bei uns registriert?
Bitte melden Sie sich an.
Nutzername


Passwort
Einloggen Passwort vergessen?

Oder mit einem Ihrer Konten:
Login via Facebook
 www.frag-einen-anwalt.de » Generelle Themen » Steuerberatungskosten Personengesellscha...

Steuerberatungskosten Personengesellschaft


03.10.2011 11:13 |
Preis: ***,00 € |

Generelle Themen


Beantwortet von

Rechtsanwalt Dipl.-Finanzwirt Reinhard Schweizer


| in unter 2 Stunden

Wie sind Steuerberatungskosten 2010
für Steuererklärungen 2010
(1. Feststellungserklärung 2010, d.h. gesonderte und einheitliche Feststellung der Besteuerungsgrundlagen gem. §§ 179/180 AO und
2. Gewerbesteuererklärung 2010)
bei einer Personengesellschaft (GbR oder GmbH & Co. KG)
steuerlich (1. Werbungskosten-/Betriebsausgaben-Abzug und 2. Vorsteuer-Abzug)
zu behandeln:

Steuerberatungskosten 2010 für

1. Feststellungserklärung 2010

1.1 Werbungskosten-/Betriebsausgaben-Abzug

m.E. auf Ebene der GbR kein WK-/BA-Abzug, da Einkunftsermittlung der Gesellschafter und damit keine betriebliche Veranlassung (§ 4 Abs. 4 EStG)

m.E. auf Ebene der Gesellschafter,

- soweit natürliche Person ebenfalls kein WK-/BA-Abzug wg. § 12 Nr. 3 EStG

- soweit juristische Person (z.B. GmbH)
fraglich ist ob ein BA-Abzug grundsätzlich möglich ist, da § 12 Nr. 3 EStG hier nicht greift


1.2 Vorsteuer-Abzug

m.E. unstreitig auf Ebene der GbR kein VorSt-Abzug

(weitere Prüfung daher m.E. insoweit nicht erforderlich)

2. Gewerbesteuerklärung 2010

2.1 Betriebsausgaben-Abzug

m.E. auf Ebene der GbR innerhalb der Bilanz BA-Abzug, da betriebliche Veranlassung (§ 4 Abs. 4 EStG)

--> fraglich ist ob eine außerbilanzielle Zurechnung vorzunehmen ist, wg. des Abzugsverbots gem. § 4 Abs. 5b EStG

auf Ebene der Gesellschafter,
m.E. wird hiervon nicht berührt

2.2 Vorsteuer-Abzug

m.E. auf Ebene der GbR VorSt-Abzug (§ 15 Abs. 1 UStG) gegeben und keine Einschräkung durch Abzugsverbot (§ 15 Abs. 1a UStG), da § 4 Abs. 5b EStG hier nicht genannt.

(weitere Prüfung daher m.E. insoweit nicht erforderlich)

Schwerpunkt der Beantwortung sollte auf die Frage nach dem WK-/BA-Abzug bei der Feststellungserklärung gerichtet sein.

Vielen Dank.

03.10.2011 | 12:25

Antwort

von

Rechtsanwalt Dipl.-Finanzwirt Reinhard Schweizer
141 Bewertungen
Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich anhand des von Ihnen geschilderten Sachverhaltes und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes gerne wie folgt beantworten möchte:

Die Steuerberatungskosten 2010 sind wie folgt zu behandeln:

1. Feststellungserklärung 2010

1.1. Werbungskosten-/Betriebsausgaben-Abzug

Auf der Ebene der GbR besteht KEIN WK-/BA-Abzug, da es sich in der Tat um eine Einkunftsermittlung der Gesellschafter handelt und damit keine betriebliche Veranlassung gegeben ist (BFH v. 24.11.1983 – IV R 22/81, BStBl 1984 II S. 301).
Auf der Ebene der Gesellschafter besteht ebenfalls KEIN WK-/BA-Abzug. Soweit es sich um eine natürliche Person handelt, folgt das Abzugsverbot aus § 12 Nr. 3 EStG; bei einer juristischen Person ist insoweit § 10 Nr. 2 KStG maßgebend.

1.2. Vorsteuer-Abzug

Auf der Ebene der GbR besteht KEIN VSt-Abzug, da es sich insoweit wegen der Einkunftsermittlung der Gesellschafter (vgl. 1.1.) nicht um eine Leistung für das Unternehmen handelt (§ 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 UStG).

2. Gewerbesteuerklärung 2010

2.1. Betriebsausgaben-Abzug

Auf der Ebene der GbR erfolgt innerhalb der Bilanz ein BA-Abzug, da es sich insoweit um eine betriebliche Veranlassung i. S. des § 4 Abs. 4 EStG handelt.
Eine außerbilanzielle Hinzurechnung der Steuerberatergebühren nach § 60 Abs. 2 EStDV findet nicht statt, weil das Abzugsverbot des § 4 Abs. 5b EStG nur für die eigentliche Gewerbesteuer gilt, nicht aber für die darauf entfallenden Steuerberatergebühren.
Die Ebene der Gesellschafter wird hier nicht berührt.

2.2. Vorsteuer-Abzug

Auf der Ebene der GbR ist der VSt-Abzug nach § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 UStG gegeben.
Das Abzugsverbot des § 15 Abs. 1a UStG greift in der Tat nicht ein, weil § 4 Abs. 5b EStG dort nicht aufgeführt ist.


Ich hoffe, Ihnen einen ersten Überblick über die Rechtslage gewährt zu haben.


Mit besten Grüßen

Reinhard Schweizer
Rechtsanwalt, Dipl.-Finanzwirt
Muldestr. 19
51371 Leverkusen

Tel: 0214 / 20 61 697
Fax: 0214 / 20 61 698
E-Mail: reinhard.schweizer@gmx.net


Nachfrage vom Fragesteller 03.10.2011 | 22:05

Vielen Dank für ihre sehr strukturierte Beantwortwortung meiner Fragestellung.

Eine Nachfrage habe ich jedoch noch zu:
1.1. Werbungskosten-/Betriebsausgaben-Abzug
§ 10 Nr. 2 KStG für die StB-Kosten

Lt. BMF-Schr. v. 21.12.2007, IV B 2 - S 2144/07/0002, DOK 2007/0586772, Rz. 9 [...]

"6. Zuordnung der Steuerberatungskosten bei Körperschaften
Auf Körperschaften findet § 12 EStG keine Anwendung. Den Körperschaften im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 KStG entstehende Steuerberatungskosten sind in vollem Umfang als Betriebsausgaben abziehbar. Für Körperschaften, die auch andere als gewerbliche Einkünfte erzielen, ist zwischen einkunftsbezogenen und nicht einkunftsbezogenen Aufwendungen zu unterscheiden. Den einzelnen Einkunftsarten zuzuordnenden Steuerberatungskosten sind als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abziehbar."

[...] sind danach m.E. die StB-Kosten als BA abzugsfähig; § 10 Nr. 2 KStG dürfte in diesem Fall nicht einschlägig sein.

Hierauf richtet sich meine Nachfrage.

Vielen Dank.

Antwort auf die Nachfrage vom Anwalt 04.10.2011 | 06:58

Sehr geehrter Ratsuchender,

§ 10 Nr. 2 KStG scheint in der Tat nicht anwendbar zu sein, so dass die StB-Kosten als BA abzugsfähig sind.
Das BMF-Schreiben vom 21.12.2007 hatte ich leider übersehen.

Mit besten Grüßen

Reinhard Schweizer
Rechtsanwalt, Dipl.-Finanzwirt
Muldestr. 19
51371 Leverkusen

Tel: 0214 / 20 61 697
Fax: 0214 / 20 61 698
E-Mail: reinhard.schweizer@gmx.net

ANTWORT VON
Rechtsanwalt Dipl.-Finanzwirt Reinhard Schweizer
Leverkusen

141 Bewertungen
FACHGEBIETE
Erbrecht, Familienrecht, Gesellschaftsrecht, Steuerrecht, Verwaltungsrecht