wir gründen zur Zeit eine GmbH in der Schweiz (1 Deutscher und 1 Schweizer), welche mit Online- Auktionen Waren in Europa beziehungsweise in der EU verkaufen möchte.
Wie ist es wenn wir Ware X an Kunde X in Deutschland verkaufen und diese über einen deutschen Händler versendet wird, bzw. von uns gekauft wird aber direkt von einem deutschen Händler an den Kunden geht? Genauso ist diese Frage natürlich darauf bezogen wenn mir von einem z.b. spanischen Händler die Ware an einen spanischen Kunden verkaufen und versenden.
Wie sieht dieser Fall mit nicht EU Ländern aus? Ist der Verkauf und die Vermarktung ohne weiteres möglich?
Was kommt an Zoll und Steuer auf uns zu? Ist das rechtlich möglich? Oder sollten wir eine Tochterfirma in Deutschland gründen?
Sollte Zoll anfallen, was müssen wir verzollen, unseren Einkaufswert vom Händler aus Deutschland (z.b. 1000,- EUR) oder den Verkaufswert von z.b. 500,- EUR?
Zusammenfassend gesagt: Eine Schweizer Firma mit Sitz in der Ostschweiz verkauft via einem Onlineshop / Auktionshaus ein Produkt in Deutschland / EU, aber das Produkt kommt NICHT aus der Schweiz, sondern wir direkt vom deutschen Lieferanten an den deutschen Kunden geschickt, daher fragen wir uns, müssen wir Zoll oder Steuern dafür bezahlen in Deutschland?
Danke für Ihre Hilfe.
-- Einsatz geändert am 28.01.2011 08:13:44
Antwort geschrieben am 28.01.2011 10:15:52 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Patrick Hermes
Luisenstr.25, 80333 München, Tel: 089-592033, Fax: 089-594187
Erbrecht, Steuerrecht, Miet und Pachtrecht, Vertragsrecht, Internationales Recht
Bewertungen: 165
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selbstverständlich können Sie eine Vermarktung/Verkauf von der Schweiz aus betreiben.
Die Warenlieferung an einen deutschen Kunden unterliegt von einem deutschen Lieferanten unterliegt der deutschen Umsatzsteuer; Zoll fällt nicht an. Dies bereits schon weil die eigentliche Lieferung vom deutschen Lager innerhalb Deutschlands ausgeführt wird. Ähnlich sieht es beispielsweise aus, wenn ein spanischer Lieferant an einen spanischen Kunden die Ware liefert; hier fällt spanische Umsatzsteuer an. Ob Sie in Deustchland Steuern (Einkommensteuer) zahlen müssen, hängt davon ab, ob Sie eine Betriebsstätte gemäß §§ 12, 13 AO in Deutschland unterhalten. Hier müssten Sie den Saachverhalt noch weiter erläutern. Selbst wenn man annimmt, dass durch Sie als alleiniger Verztragspartner die Lieferung von der Schweiz in die EU direkt an den deutschen Kunden erfolgt ist, wird Einfuhrumsatzsteuer fällig, da die Ware in das Bundesgebiet oder jeweils restliche EU-Gebiet eingeführt wird. Im Einzelnen ist entscheidend, wie die Verträge ausgestaltet sind, also welche Leistung Sie gegenüber dem Kunden erbringen bzw. in welcher Funktion der Lieferant in Deutschland fungiert; liefert/versendet er die Ware lediglich?
Gerne stehe ich Ihnen im Rahmen der kostenlosen Rückfrage noch zur Verfügung.
Mit ferundlichen Grüssen
Patrick Hermes
Rechtsanwalt
auch Fachanwalt für Steuerrecht
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80333 München
Tel.: 089-592033
Telefax: 089-594187
www.kanzlei-hermes.com
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Nachfrage vom Fragesteller geschrieben am 28.01.2011 12:31:46
Hallo,
also wir wollen diese Cent- Auktionen anbieten, aber auch mit Sofortkauf Modus sowie sollen Privat Personen Waren über diese Cent- Auktionen verkaufen können.
Es laufen alle EU, beziehungsweise Europa Länder über eine Börse (eine Domain) aber wenn ein Schweizer drauf geht, ersteigert er in Franken, wenn ein deutscher in EUR. Die Ware wird dann aber in dem Land ausgeliefert, in welchem der Käufer wohnt, also sollte ein deutscher kaufen, erhält er die Ware von einem deutschen Lieferanten, aber gekauft und bezahlt hat er diese bei uns. Wir bezahlen somit die Ware dem Händler und dieser verschickt sie weiter. Natürlich ist die Überlegung das wir in der EU einen Händler suchen und der für alle EU Länder zuständig ist? Das wäre alles rechtlich ok, Zoll und zusätzliche Steuern hätten wir auch nicht?
Ist es zusätzlich auch ok, ein Auktions- Haus zu betreiben, in welchem alle Länder Schweiz/ EU (Deutschland) usw. für den selben Artikel mit steigern dürfen? Muss mann Währungen trennen oder können wir den selben Artikel Europaweit in alle Währungen verkaufen?
Wie ist das mit der Kontoführung? Brauchen wir für die EU ein extra Konto in der EU, oder können wir alles über das Schweizer Konto laufen lassen? Was müssen wir in diesem Fall beachten?
Kann man in Deutschland eine Tocher GmbH gründen, ohne diese zusätzlichen 25000,- EUR Gründerkosten zu zahlen? Diese haben wir ja bereits in der Schweiz wegen GmbH Gründung gezahlt.
Danke für Ihre Hilfe
Hallo,
also wir wollen diese Cent- Auktionen anbieten, aber auch mit Sofortkauf Modus sowie sollen Privat Personen Waren über diese Cent- Auktionen verkaufen können.
Es laufen alle EU, beziehungsweise Europa Länder über eine Börse (eine Domain) aber wenn ein Schweizer drauf geht, ersteigert er in Franken, wenn ein deutscher in EUR. Die Ware wird dann aber in dem Land ausgeliefert, in welchem der Käufer wohnt, also sollte ein deutscher kaufen, erhält er die Ware von einem deutschen Lieferanten, aber gekauft und bezahlt hat er diese bei uns. Wir bezahlen somit die Ware dem Händler und dieser verschickt sie weiter. Natürlich ist die Überlegung das wir in der EU einen Händler suchen und der für alle EU Länder zuständig ist? Das wäre alles rechtlich ok, Zoll und zusätzliche Steuern hätten wir auch nicht?
Ist es zusätzlich auch ok, ein Auktions- Haus zu betreiben, in welchem alle Länder Schweiz/ EU (Deutschland) usw. für den selben Artikel mit steigern dürfen? Muss mann Währungen trennen oder können wir den selben Artikel Europaweit in alle Währungen verkaufen?
Wie ist das mit der Kontoführung? Brauchen wir für die EU ein extra Konto in der EU, oder können wir alles über das Schweizer Konto laufen lassen? Was müssen wir in diesem Fall beachten?
Kann man in Deutschland eine Tocher GmbH gründen, ohne diese zusätzlichen 25000,- EUR Gründerkosten zu zahlen? Diese haben wir ja bereits in der Schweiz wegen GmbH Gründung gezahlt.
Danke für Ihre Hilfe
Antwort auf Nachfrage vom Anwalt geschrieben am 30.01.2011 15:38:05
Guten Tag,
vielen Dank für die Ergänzung des Sachverhaltes.
Falls Sie lediglich elektronische Dienstleistungen an Privatpersonen/Nichtunternehmer erbringen, hier wohl in Form von Gebühren für die Gebote, ist Ort der Leistungserbringung die Schweiz und Sie müssen in der Schweiz Mehrwertsteuer abführen. Vorausgesetzt dies ist eine steuerbare Leistung die Sie erbringen.
Bei Verkäufen im Rahmen der Sofortkaufmodi an Privatpersonen/Nichtunternehmer ist dies ein Kaufvertrag mit Fernabsatzkriterien. Ort der Lieferung ist dort wo die Lieferung oder der Transport beginnt. Dies ist nicht Schweiz, so dass der Vorgang nicht der schweizerischen Mehrwertsteuer unterliegt, Art. 7 MWSTG.
Nein, ein Extra Konto benötigen Sie grundsätzlich nicht in der EU. Allerdings müssen Sie beachten, dass durch den grenzüberschreitenden Zahlungsverkehr( Drittland- EU Land) jeweils gesonderte Gebühren von der Bank in Rechnung gestellt werden.
Eine Gründung einer "Tochter GmbH" in Deutschland ist mit gesonderten Kosten verbunden (Stammkapital 25 tsd Euro) allerdings haben Sie die Möglichkeit eine sog. UG (Unternehmergesellschaft haftungsbeschränkt) zu gründen; die Mindesteinlage beträgt 1,-- € und kann bei Erreichen der 25 tsd Euro in eine "normale" GmbH umgewandelt werden.
Gerne stehe ich Ihnen auch noch weiterhin zur Verfügung.
Mit besten Grüßen
Guten Tag,
vielen Dank für die Ergänzung des Sachverhaltes.
Falls Sie lediglich elektronische Dienstleistungen an Privatpersonen/Nichtunternehmer erbringen, hier wohl in Form von Gebühren für die Gebote, ist Ort der Leistungserbringung die Schweiz und Sie müssen in der Schweiz Mehrwertsteuer abführen. Vorausgesetzt dies ist eine steuerbare Leistung die Sie erbringen.
Bei Verkäufen im Rahmen der Sofortkaufmodi an Privatpersonen/Nichtunternehmer ist dies ein Kaufvertrag mit Fernabsatzkriterien. Ort der Lieferung ist dort wo die Lieferung oder der Transport beginnt. Dies ist nicht Schweiz, so dass der Vorgang nicht der schweizerischen Mehrwertsteuer unterliegt, Art. 7 MWSTG.
Nein, ein Extra Konto benötigen Sie grundsätzlich nicht in der EU. Allerdings müssen Sie beachten, dass durch den grenzüberschreitenden Zahlungsverkehr( Drittland- EU Land) jeweils gesonderte Gebühren von der Bank in Rechnung gestellt werden.
Eine Gründung einer "Tochter GmbH" in Deutschland ist mit gesonderten Kosten verbunden (Stammkapital 25 tsd Euro) allerdings haben Sie die Möglichkeit eine sog. UG (Unternehmergesellschaft haftungsbeschränkt) zu gründen; die Mindesteinlage beträgt 1,-- € und kann bei Erreichen der 25 tsd Euro in eine "normale" GmbH umgewandelt werden.
Gerne stehe ich Ihnen auch noch weiterhin zur Verfügung.
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