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Frage geschrieben am 26.04.2010 18:01:33

Steuer auf immobilienverkauf in Spanien

Rechtsgebiet: Internationales Recht | Einsatz: € *** | Status: archiviert | Aufrufe: 1816
Ich habe vor zwei Jahren ein Haus in Ibiza verkauft und nicht wenig Veräusserungsgewinnsteuer bezahlt. Ich habe sogar überbezahlt. Dies lag an meinem Steuerberater dort. Deswegen ist vielleicht folgendes passiert: Ich wartete auf eine Rückerstattung des überbezahlten Gelds. Stattdem veranlasst das Finanzamt dort eine Schätzung des Werts des Hauses und verlangte einer Nachzahlung. Sie ignorierten völlig die Verkaufssumme in der Notarsurkunde.Angeblich sind sie völlig dazu berechtigt.

Meine Steuerberaterin ließ eine andere Schätzung machen, die der aktuellen Verkaufssumme entsprach.Jetzt aus Kompetenzgrunden wird die Sache in einer oberen Instanz in Mallorca behandelt. Meine Anwältin dort erwartet nichts gutes davon und riet mir zu einer Verwaltungsklage. Ich wurde gern von einem Anwalt erfahren in spanischem Recht hören, was er/ sie von solchen Verwaltungsanklagen hält und was die Aussichten auf einen günstigen Vergleich sind. Auch wie häufig so etwas passiert. Die Verkaufsumme in der Notarsurkunde zu ignorieren scheint mir rechtlich sehr fraglich zu sein.


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