Steuer auf Mieteinnahmen
15.03.2006 15:37 |
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Steuerrecht
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Rechtsanwalt Achim Schroers
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Guten Tag,
in meiner Anfrage geht es um eine steuerrechtliche Klärung bezüglich des Erbes meiner vor 5 Jahren verstorbenen Großmutter. Es geht in dieser Anfrage jedoch nicht um das Gesamterbe, sondern um einen bestimmten Wert.
Bei den anderen Werten handelt es sich um ein noch nicht verkauftes Grundstück und einen Baranteil, der jedoch im Bereich des Freibetrages liegt.
Laut Testamentsregelung stehen mir 3/8 der Mieteinnahmen eines Hauses zu. Es geht genauer um ca. 345 € pro Monat abzüglich Werbungskosten. Seit Erreichen meiner Volljährigkeit im Januar 2006 besitze ich nun Verfügungsgewalt über dieses Erbe.
In den letzten 5 Jahren sind mit diesem Haus Gewinne erzielt worden an denen ich zu 3/8 beteiligt bin. Da ich jedoch noch minderjährig war, wurden die erzielten Einnahmen durch meinen Vater verwaltet. Nun sollen sie an mich überwiesen werden.
Meine Fragen:
1)Wie müsste ich normalerweise das Geld der letzten 5 Mietjahre versteuern? Spielt die Höhe der Gesamteinnahmen eine Rolle?
Meine Eltern leben in Scheidung. Deshalb machte mein Vater den Vorschlag die erzielten Einnahmen durch zwei Einmalzahlungen, in einem Abstand von einem Jahr, als Ehegattenunterhalt zu überweisen. Bisher erhält meine Mutter keinen Unterhalt von ihm.
Bei der ersten Zahlung handelt es sich um eine Summe von 5.600 €.
Mit diesem Geld würde meine Mutter zunächst einen Kredit bei der Allianz auf ihre Lebensversicherung, die in diesem Jahr ausgezahlt werden soll, zurückbezahlen. Nach Auszahlung der Lebensversicherung würde das Geld wieder an mich gehen. Die Frage hierzu:
2)Welche steuerliche Konsequenz hätte diese Regelung für meine Mutter, die bisher auf Grund ihres sehr niedrigen Einkommens keine Steuern zahlen muss und kann damit überhaupt die Steuer auf meinen Mietanteil umgangen werden?
Ergibt sich für meine Mutter ein steuerlicher Vorteil durch die Rückzahlung des Kredites?
Vielen Dank im Voraus
Trifft nicht Ihr Problem?
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