bitte beantworten Sie mir folgende Frage.
Situation:
meine Mutter hat eine Sterbeversicherung (7.000.-€). Als bezugsberechtigte Person wurde ich eingetragen. Meine Schwester ist verstorben und hat drei Kinder.
Fragestellung:
wenn meine Mutter stirbt, fällt diese können die drei Nichten aus der Sterbeversicherung Ansprüche (Pflichtanteile) ableiten?
Ihnen ein schönes Wochenende
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