Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 3 weitere Antworten zum Thema Behandlungsfehler?.
Ich habe am Mittwoch meine Mutter in einem Berliner Krankenhaus verloren. Sie wurd wegen eine Lungenentzündung von Ihrer Hausärztin mit dem Krankenwagen gegen 10:00 Uhr eingeliefert.
Ich selbst habe von der Einlieferung erst um 18:30 erfahren und war gegen 19:00 dort.
Meine Mutter knnte nur noch röcheln und teilte mir mit, daß sie die ganze Zeit über weder was zu essen noch etwas zu trinken erhalten hätte. Ich habe dann durch eine Schwester etwas besorgen lassen, Die Schwester sage zu mir sie würde meine Mutter lieber auf der Intensivstation sehen, (aufgrund ihrer Erfahrung) die herbeigerufene densthabene Ärztin sagte dazu nur " das entscheiden hier aber nicht die Schwestern" Ich habe noch gefragt, "wenn das lebensbedrohlich wär, würde sie dch auf der INtensiv liegen oder ? " das bejaht die Ärztin und ging dann.
Um 23:00 Uhr ist meine Mutter dann "verstorben"
Meine Frage: Kann ich das Krankenhaus verklagen, da zur Therapie be Lungenentzüdung "jede Menge Flüssigkeit" gehört und sie 9 Stunden NICHTS erhalten hat? Oder hat es keinen Sinn, weil das Krankenhaus die Akten eh so firsieren wird daß allse passt?
Hinweis:
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Diese Antwort ist vom 6.3.2009 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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Antwort geschrieben am 06.03.2009 17:02:26 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Sascha Kugler
Klosterstr. 64, 10179 Berlin, Tel: +493023456630, Fax: +4930234566336
Strafrecht, Medizinrecht, Verkehrsrecht, Steuerrecht, Miet und Pachtrecht
Bewertungen: 29
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zunächst möchte ich mich für Ihre gestellte Frage bedanken und diese in Anbetracht Ihres geschilderten Sachverhalts und Ihres Einsatzes kurz wie folgt beantworten.
Sie sollten zunächst über einen Anwalt Ihres Vertrauens die Aushändigung der Patientenakten verlangen. Nach Durchsicht der Patientenakten dürfte ersichtlich sein, ob ein Behandlungsfehler wahrscheinlich ist. Sollte dies der Fall sein, besteht die Möglichkeit die Schlichtungsstelle der Ärztekammer zu konsultieren oder im Rahmen eines Klageverfahrens Ansprüche aus dem Behandlungsfehler geltend zu machen. In beiden Fällen wird letztendlich nur ein Gutachter die Frage beantworten können, ob eine Behandlungsfehler vorgelegen hat oder nicht.
Für eine Rückfrage stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Sascha Kugler
Rechtsanwalt
Zum Abschluss möchte ich Sie noch auf Folgendes ausdrücklich hinweisen:
Diese Auskunft umfasst die wesentlichen Gesichtspunkte, die in Fällen der geschilderten Art im Allgemeinen zu beachten sind.
Insbesondere bezieht sich diese Auskunft lediglich auf die Informationen, die mir Rahmen der Sachverhaltsschilderung zur Verfügung stehen. Eine umfassende Sachverhaltsermittlung ist für eine umfassende verbindliche Beratung unerlässlich. Deshalb weise ich Sie ausdrücklich daraufhin, dass diese Leistung nicht im Rahmen der Online-Beratung erbracht werden kann.
Bitte beachten Sie auch bei der Beantwortung Ihrer Nachfrage. Die vorstehende summarische Lösung ist beschränkt durch die von Ihnen gegebenen Informationen. Außerdem wird, wie die Plattform-Bedingungen es vorsehen, nur ein erster Überblick geboten. Darüber hinaus ist der Umfang der Antwort auch abhängig von der Höhe des gebotenen Honorars. Schon daraus ist erstichtlich, dass diese Beratung das umfassende, verbindliche und abschließende Beratungsgespräch durch den Rechtsanwalt Ihres Vertrauens keineswegs ersetzen kann. Ich bitte Sie dies stets zu beachten!
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