ich habe/hatte eine leitende Stelle in einem mittelständischen Unternehmen. Während einer längeren Krankheit hat mein Krankheitsvertreter es allerdings gut geschafft, die Mitarbeiter auf "seine Seite" zu bringen und die Firmenleitung ist dem gefolgt und wollte mich nach der AU auf eine Sachbearbeiterstelle in eine andere Abteilung versetzen.
Als ich dagegen Klage eingereicht habe und auch das Wort "Mobbing" in den Mund genommen habe, wurde ich (mehrfach), u.a. wegen Diffamierung von Kollegen gekündigt. Unter den Kollegen war eine Befragung durchgeführt worden und damals wurde mir und dem Gericht mitgeteilt, dass niemand sich an abwertende Äußerungen mir gegenüber erinnern könne.
In außergerichtlichen Kontakten zwischen mir und Firmenleitung wurden plötzlich eine Vielzahl von Gründen für meine Versetzung und Kündigung gefunden, vieles auch aus der Zeit vor meiner Erkrankung. Ich hatte mich deshalb auch darauf eingestellt, in meinen Stellungnahmen gegen die Abmahnungen und Kündigungen da vieles aufarbeiten zu müssen.
Nach dem letzten Gütetermin hat mein Arbeitgeber aber einen Rechtsanwalt beauftragt, der jetzt in seinen Stellungnahmen überhaupt nicht mehr auf dieses alles eingeht. In diesen Stellungnahmen findet sich im Gegenzug die Äußerung, dass die Firmenleitung bei der Prüfung des Sachverhalts im Kollegenteam auf "massive Vorwürfe" gegen mich gestoßen sei. Diese Vorwürfe benennt der REchtsanwalt allerdings nicht, sondern gibt nur meinen Krankheitsvertreter als Zeugen an. In der Stellungnahme zur Versetzungklage taucht u.a. die Bemerkung auf, man habe mich zu meinem Schutz versetzen wollen. Ob da der Versuch dahinter steht, die Firmenleitung gegen eine Mobbingvorwurf zu schützen, kann ich nicht sagen.
Ich weiß jetzt überhaupt nicht, auf welche Punkte ich in meinen eigenen Stellungnahmen sinnvollerweise eingehe:
- Auf der einen Seite legt es mir dieser Rechtsanwalt fast in den Mund, mich irgendwie zu den "massiven Vorwürfen" zu äußern, von denen ich vertraulich von einigen Kollegen erfahren habe. Aber es ist ja wohl auch so, dass man nicht gekündigt werden kann wegen "massiver Vorwürfe", die dann erst ein Zeuge bei der mündlichen Gerichtsverhandlung benennt.
- Was die Vorwürfe der Firmenleitung zu Problemen vor meiner Erkrankung betrifft, habe ich Sorge, dass da manches dann zum Anlass genommen wird, nach verlorener Kündigungsschutzklage eine Auflösungsantrag zu stellen und würde insofern gerne darauf eingehen. Aber davon ist im Schriftverkehr an das Gericht nichts zu finden.
Auf der anderen Seite überlege ich, ob es nicht das sinnvollste ist, dass ich mich sehr eng an der Argumentation des bislang vorliegenden Schriftverkehrs meines Arbeitgebers an das Gericht halte !? Das würde bedeuten, dass ich zu allen Vorwürfen, die in den Schreiben nicht inhaltlich benannt sind, auch nichts sage, sondern mich beispielsweise eher darauf konzentriere, die Diskrepanz herauszuarbeiten, dass zunächst gesagt wurde, dass es keinerlei abwertende Äußerungen im Kollegenteam gegeben hätte, während jetzt plötzlich "massive Vorwürfe" gegen mich im Raum stehen !?
Wie finde ich einen strategisch sinnvollen Weg in meinen Stellungnahmen zwischen der Vermittlung von Hintergrundwissen an den Richter und einer prägnanten Argumentation auf die Stellungnahmen der Gegenseite !?
Oder ist es evtl. sinnvoll, den Anwalt meiner Firma noch einmal in einem außergerichtlichen Schreiben aufzufordern, mir die "massiven Vorwürfe" mitzuteilen !? (Zeit genug hätte ich noch bis zur Abgabefrist für meine Stellungnahmen.)
Ich wäre dankbar für Tipps von einem erfahrenen Anwalt.
