Mein Vater ist 2007 verstorben. Heute erhält meine Mutter an seinen Namen adressiert einen Brief in dem steht, dass in dem Insolvenzverfahren eine Quote zur Auszahlung gelangt.
Meine Frage:
Steht meiner Mutter bzw. seiner Witwe das Geld aus diesem Insolvenzverfahren zu oder ist der Anspruch mit seinem Tod verfallen?
Antwort geschrieben am 23.01.2012 21:13:57 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwältin Jutta Petry-Berger
Schönbornstr. 41, 60431 Frankfurt, Tel: 069 - 523140, Fax: 069- 53098110
Familienrecht, Insolvenzrecht, Versicherungsrecht, Miet und Pachtrecht, Vertragsrecht
Bewertungen: 406
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ich bedanke mich für Ihre online-Anfrage, zu der ich wie folgt Stellung nehme:
Mit dem Tod Ihres Vaters, der Insolvenzgläubiger in dem Insolvenzverfahren der Baufirma war, fällt der Anspruch auf Auszahlung der Quote NICHT weg. Anspruchsberechtigt sind vielmehr die erben Ihres Vaters. Die Erben – ggf. nur Ihre Mutter, wenn diese Alleinerbin geworden ist – müssen ihre Rechtsnachfolge gegenüber dem Insolvenzverwalter durch Vorlage eines Erbscheins nachweisen und gleichzeitig den Antrag stellen, die Insolvenztabelle entsprechend zu berichtigen.
Ich hoffe, Ihnen eine hilfreiche erste Orientierung gegeben zu haben und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
J. Petry-Berger
Rechtsanwältin
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