Das Original seit 2000:
Erste Hilfe in Rechtsfragen.
340723
zufriedene Nutzer
Sie sind hier:  www.frag-einen-anwalt.de » Strafrecht » Stalker
Frage geschrieben am 08.02.2012 06:45:31

Stalker

Rechtsgebiet: Strafrecht | Einsatz: € 65,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 790
Bewertung der Antwort vom Fragesteller:
Meine Freundin wird seit einigen Monaten von einem Stalker verfolgt. Er hatte Ihr einige Droh-SMS geschickt. Es gab eine richterliche Verfügung, dass er sie meiden soll. Diese Verfügung ist kürzlich abgelaufen und promt nach Mitternacht nach Ablauf der Verfügung fing er wieder an sie per SMS zu kontaktieren. Jetzt droht er Ihr mit Rache, wenn sie die in Ihrer Praxis ausgehängte Verfügung nicht bald entfernt. Sie hat Angst, da er ein gewalttätiger Mensch ist und deshalb auch bereits Vorstrafen hatte. Er hatte Ihr in der Vergangenheit auch ihren Garten verwüstet. Ihr Rechtsanwalt weiss keinen Rat mehr. Wir befürchten, dass er ihr was antun könnnte! Kann man da nicht irgendwas machen? Kann man die richterliche Verfügung verlängern? Wieso kommt er wegen der Verwüstung des Gartens nicht ins Gefängnis? Wie weit müßte er gehen, um evtl. ins Gefängnis zu kommen?


Antwort geschrieben am 08.02.2012 08:03:55
Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle
Damm 2, 26135 Oldenburg, Tel: 0441 26 7 26, Fax: 0441 26 8 92
Familienrecht, Kaufrecht, Strafrecht, Miet und Pachtrecht, Vertragsrecht
Bewertungen: 1019
Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Sehr geehrter Ratsuchender,

es besteht die Möglichkeit eine erneute richterliche Verfügung nach dem Gewaltschutzgesetz zu beantragen. Nach Ihren Schilderungen wird diese Verfügung erlassen werden müssen, da die Voraussetzungen des § 1 GewSchG vorliegen dürften.

Ihre Freundin sollte zudem über Ihren Anwalt einen Strafantrag stellen. Es gibt den Straftatbestand der Nachstellung ( § 238 StGB ). Er stellt offensichtlich Ihrer Freundin erneut nach ( SMS ) und droht mit Rache.

Der Rechtsanwalt Ihrer Freundin müsste dieses alles in einem Strafantrag darlegen und vorhandene Beweise benennen und beifügen.

Der Sachverhalt wird dann von der Ermittlungsbehörde geprüft. Es besteht die Möglichkeit, dass es zu einer Hauptverhandlung kommt und der Täter verurteilt wird. Ob hingegen eine Freiheitsstrafe ausgeurteilt wird, kann hier nicht beurteilt werden.

Das ist von einer Vielzahl von Voraussetzungen abhängig; unter anderem würden einschlägige Vorstrafen berücksichtigt werden. Natürlich wird in diese Entscheidung auch einfließen, dass die Nachstellungen bereits länger andauern und die Nachstellungen und Kontaktaufnahmen unverzüglich bereits in der Nacht wieder begonnen haben.

Die Verwüstung des Gartens wird ebenfalls eine Rolle gespielen, da dieses im Gesamtzusammenhang gesehen werden muss.

Dass seinerzeit wegen der Verwüstung keine Freiheitsstrafe ausgeurteilt worden ist, mag darauf zurückzuführen sein, dass eine Freiheitsstrafe bei einer Sachbeschädigung ( § 303 StGB ) auch eher die Ausnahme ist.

Ich rate Ihrer Freundin daher dazu, zum einen eine erneute richterliche Verfügung zu beantragen und gleichzeitig einen Strafantrag wegen § 238 StGB zu stellen.


Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle
Damm 2
26135 Oldenburg

Tel: 0441 / 26 7 26
Fax: 0441 / 26 8 92
mail: ra-bohle@rechtsanwalt-bohle.de
http://www.rechtsanwalt-bohle.de/index.php?tarcont=content/e-mail.inc.php



Bewertung der Antwort vom Fragesteller

Stalker | Gesamtbewertung: 5/5 | Datum: 2012-02-08
Wurden Ihre Fragen beantwortet?

Wie verständlich war der Anwalt?

Wie ausführlich war die Arbeit?

Wie freundlich war der Anwalt?

Empfehlen Sie diesen Anwalt weiter?

Als Leser können Sie
oder Rechtsanwältin True-Bohle direkt

Ähnliche Themen auf www.frag-einen-anwalt.de:

So einfach geht das!
1.
Frage stellen

2.
Preis selbst ausloben

3.
Antwort von einem Anwalt  



Im Strafrecht letzten Monat:

38
beantwortete Fragen

 
durchschnittl. Bewertung
123recht.net ist Rechtspartner von:

340723
registrierte
Nutzer

durchschnittl. Bewertung

97909
beantwortete Fragen
15
Anwälte jetzt
online
Mehr zum Thema:
Stalker