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Frage geschrieben am 21.02.2010 21:16:49

Ständiges Fremdparken auf meinem Grundstück

Rechtsgebiet: Nachbarschaftsrecht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1746
Bewertung der Antwort vom Fragesteller:
Zwei Nachbarn habe ich durch Zustellung mit Empfangsbestätigung bereits untersagt, den Parkplatz auf meinem Grund einfach mitzubenutzen. Erfolglos - immer wieder stehen die Nachbarautos auf meinem Grund und Boden. Ich denke an die gerichtlich forcierte Unterlassungserklärung mit Zahlungspflicht für erneute Verstösse,

Welches Procedere ist angeraten ?


Antwort geschrieben am 21.02.2010 22:23:40
Rechtsanwalt Matthias Juhre
Langenbeckstraße 32, 45130 Essen, Tel: 0201 / 49 55 834, Fax: 0201 / 49 55 835
Nachbarschaftsrecht, Reiserecht, Miet und Pachtrecht, Baurecht, Zivilrecht
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Sehr geehrter Fragesteller,

Eventuell hat eine weitere Unterlassungsaufforderung durch einen Anwalt mehr Erfolg. Die Nachbarn wären dann auch zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung aufzufordern.

Wenn die Erklärung abgegeben wird, dann kann für jeden Verstoß die Vertragsstrafe gefordert werden. Die außergerichtlichen Anwaltskosten tragen die Störer.

Wird keine Unterlassungserklärung abgeben, müsste geklagt werden. Ein Unterlassungsanspruch kann auch für künftige Störungen bestehen (§§ 1004 Abs. 1 Satz 2, 862 Abs. 1 Satz 2 BGB). Für die Klage müssten Sie Beweismittel für die bisherigen Beeinträchtigungen Ihres Grundstücks zur Verfügung haben, z. B. Fotos oder Zeugenaussagen.

Gerne kann ich Sie in der Angelegenheit vertreten. Nehmen Sie dazu bitte Kontakt mit mir auf!


Mit freundlichen Grüßen

M. Juhre
Rechtsanwalt

Hinweis: Bei der gegebenen Antwort handelt es sich um eine erste rechtliche Einschätzung. Eine weitergehende Beurteilung setzt genauere Kenntnis der Umstände sowie Einblick in sämtliche relevanten Unterlagen voraus, was nur im Rahmen einer Mandatserteilung erfolgen kann.

Bewertung der Antwort vom Fragesteller

Ständiges Fremdparken auf meinem Grundstück | Gesamtbewertung: 4.8/5 | Datum: 2010-02-22
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