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Frage geschrieben am 16.12.2006 21:41:00

Stadt Lohmar

Rechtsgebiet: Sozialrecht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 2727
Nach unseren Feststellungen liegt bei Ihnen volle Erwerbsminderung auf Zeit vor.
Schreiben vom 23.10.06 der DRV.

Ab 01.12.06 haben sie keinen Anspruch mehr auf Leistungen nach SGBII. Bitte stellen sie schnellstmöglich einen Antrag auf Leistungen nach SGB XII bei der Stadt Lohmar.
(Von der ARGE bekam ich 685€ monatlich).
Schreiben der ARGE Rhein-Sieg vom 31.10.06

Am 06.11.06 Antrag bei der Stadt Lohmar gestellt.
Am 08.12.06 ein Schreiben der Stadt Lohmar erhalten und 300€ Abschlag für Dezember bekommen.

Was kann ich machen? Wo muss ich mich hinwenden um wenigstens die 680€ zu bekommen bis die Rentenversicherung DRV die Rente anweißt.


Hinweis:
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Diese Antwort ist vom 17.12.2006 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
Antwort geschrieben am 17.12.2006 08:35:10
Rechtsanwältin Iris Sümenicht
Turnerstr. 49, 33602 Bielefeld, Tel: 0521/5577117, Fax: 0521/5577116
Fachanwalt Sozialrecht, Kindschaftsrecht, Lebenspartnerschaftsrecht, Sozialversicherung, Familienrecht
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Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auf der Grundlage Ihrer Angaben wie folgt beantworten möchte:

Wenn Sie eine „echte“ volle Erwerbsminderungsrente beziehen, haben Sie tatsächlich keinen Anspruch mehr auf Leistungen nach dem SGB II, da Sie dann nicht mehr mindestens 3 Stunden täglich erwerbsfähig sind. Wenn Sie aber eine sogenannte „Arbeitsmarktrente“ beziehen, d. h. eigentlich zwar noch zwischen 3 und 6 Stunden täglich arbeiten könnten, aber Sie dennoch eine volle Erwerbsminderungsrente bekommen, weil der Arbeitsmarkt für solche Teilzeittätigkeiten verschlossen ist, stehen Ihnen neben der Rente noch Leistungen nach dem SGB II zu. Dies wird von den Leistungsträgern des Alg2 gerne übersehen. Ob Sie eine solche Arbeitsmarktrente bekommen, können Sie der zweiten Seite Ihres Rentenbescheides entnehmen.

Abgesehen davon kommt es, unabhängig ob es nun um Leistungen nach dem SGB II oder dem SGB XII geht, auf den Zuflussmonat der Rentenleistung an. Sie werden die Rente entweder Ende Dezember oder Anfang Januar erhalten. Bis dahin reichen Ihnen aber natürlich die 300 Euro Abschlag nicht. Sie sollten deshalb zur Stadt gehen und ein Darlehen verlangen.
Bekommen Sie die Rente dann tatsächlich erst Anfang Januar überwiesen, wird das Darlehen rückwirkend als Leistung einzustufen sein, die sie nicht zurückzahlen müssen. Bekommen Sie aber die Rente noch im Dezember, werden Sie das Darlehen zurückzahlen müssen. Dies ist auch in kleinen Raten möglich.

Da nicht mehr viel Zeit bis Weihnachten bleibt, sollten Sie so schnell wie möglich persönlich bei der Stadt vorsprechen und auf einem Darlehen bestehen.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen bei der Beantwortung Ihrer Frage eine erste rechtliche Orientierung geben. Gerne stehe ich noch für eine Nachfrage zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Iris Sümenicht
Rechtsanwältin


Nachfrage vom Fragesteller geschrieben am 17.12.2006 09:07:03

Hallo Frau Suemenich,

vielen Dank.
Ich habe echte volle EMR - keine für Arbeiten 3-6 Stunden. Ich werde morgen früh zur Stadt gehen und beantragen. Danke.
Rentenbescheid und Höhe der Rente wurde mir noch nciht mitgeteilt.
Antwort auf Nachfrage vom Anwalt geschrieben am 30.03.2007 23:35:49

Guten Tag,

ich hoffe, es hat sich mittlerweile alles zum Guten entwickelt.

Mit freundlichen Grüßen

Iris Sümenicht
Rechtsanwältin

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