Stützmauer versch. hohe Grundstücke
25.09.2006 09:45 |
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Nachbarschaftsrecht
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Rechtsanwalt Martin P. Freisler
Das Grundstück um das es hier geht, war ursprünglich 1000 qm gross und wurde geteilt in 2 mal 500 qm und liegt in Bayern.
Auf die eine Hälfte hat unser Nachbar ein halbes Jahr vor uns mit dem Bau eines Einfamilienhauses angefangen. Sein Haus wurde so hoch gebaut, dass unser Nachbar sein Grundstück so hoch aufgeschüttet hat, dass es jetzt an der höchsten Stelle 80 cm über unserer Geländehöhe ist. Unser Einfamilienhaus wurde jetzt auch fertiggestellt und wir würden gerne unseren Garten anlegen. Da das Grundstück unseres Nachbarn aber höher ist als unseres, benötigen wir eine Stützmauer dazwischen. Nach einer Anfrage beim LRA wurde uns mitgeteilt, dass eine Mauer oder ein Zaun nur max. 1,80 m hoch sein darf. Dann wäre die Mauer für unseren Nachbarn ja nur lächerliche 1 m hoch und er könnte ohne Probleme darüberschauen.
Das wollten wir eigentlich vermeiden, da wir eh schon einige Probleme mit diesem Nachbarn hatten und daher keinen weiteren Kontakt wünschen.
Nun meine Frage: Wer ist für den Bau und die Kosten für diese Stützmauer und evtl. Bepflanzung darüber (oder auch das Setzen eines Zaunes) zuständig und auf wessen Grundstück muss diese gebaut werden? Kann ich meinem Nachbarn auch eine Frist setzen, bis wann diese Mauer gemacht werden soll, da ständig Steine von seinem Grundstück auf unseres runterrutschen?
Ich bin der Meinung, dass unser Nachbar zuständig ist, da er verhindern muss, dass sein Erdreich zu uns abrutscht.
Er meinte, dass wir die Mauer auf die Grundstücksgrenze setzen müssen und die Kosten geteilt werden.
Er möchte allerdings nur das billigste Material oder eine billige Hecke.
Wir wären allerdings dafür, dass wir etwas dauerhaftes machen.
Trifft nicht Ihr Problem?
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