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Zwei Nachbarn habe ich durch Zustellung mit Empfangsbestätigung bereits untersagt, den Parkplatz auf meinem Grund einfach mitzubenutzen. Erfolglos - immer wieder stehen die Nachbarautos auf meinem Grund und Boden. Ich denke an die gerichtlich forcierte Unterlassungserklärung mit Zahlungspflicht für erneute Verstösse,
Welches Procedere ist angeraten ?
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Diese Antwort ist vom 21.2.2010 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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Antwort geschrieben am 21.02.2010 22:23:40 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Matthias Juhre
Langenbeckstraße 32, 45130 Essen, Tel: 0201 / 49 55 834, Fax: 0201 / 49 55 835
Nachbarschaftsrecht, Reiserecht, Miet und Pachtrecht, Baurecht, Zivilrecht
Bewertungen: 335
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Eventuell hat eine weitere Unterlassungsaufforderung durch einen Anwalt mehr Erfolg. Die Nachbarn wären dann auch zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung aufzufordern.
Wenn die Erklärung abgegeben wird, dann kann für jeden Verstoß die Vertragsstrafe gefordert werden. Die außergerichtlichen Anwaltskosten tragen die Störer.
Wird keine Unterlassungserklärung abgeben, müsste geklagt werden. Ein Unterlassungsanspruch kann auch für künftige Störungen bestehen (§§ 1004 Abs. 1 Satz 2, 862 Abs. 1 Satz 2 BGB). Für die Klage müssten Sie Beweismittel für die bisherigen Beeinträchtigungen Ihres Grundstücks zur Verfügung haben, z. B. Fotos oder Zeugenaussagen.
Gerne kann ich Sie in der Angelegenheit vertreten. Nehmen Sie dazu bitte Kontakt mit mir auf!
Mit freundlichen Grüßen
M. Juhre
Rechtsanwalt
Hinweis: Bei der gegebenen Antwort handelt es sich um eine erste rechtliche Einschätzung. Eine weitergehende Beurteilung setzt genauere Kenntnis der Umstände sowie Einblick in sämtliche relevanten Unterlagen voraus, was nur im Rahmen einer Mandatserteilung erfolgen kann.
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