Sperrfrist Arbeitslosengeld, stark verspätete Meldung
| 23.11.2010 16:41 |
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Sozialrecht
Beantwortet von
Rechtsanwalt Michael Vogt
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Sehr geehrte Damen und Herren,
folgende Situation:
Ich habe die letzten Jahre ununterbrochen als Angestellter gearbeitet. Vor einigen Wochen habe ich zum 31.12.2010 bei meinem Arbeitgeber gekündigt.
Bisher habe ich mich wegen der Kündigung nicht bei der Arbeitsagentur gemeldet.
Ich denke darüber nach ca. 8 Wochen nach Ende des Arbeitsvertrags eine mehrmonatige Auslandsreise zu unternehmen. Rückkehr Mitte 2011.
Zu meiner Frage:
Angenommen, ich melde mich erst nach meiner Rückkehr von der Reise Mitte nächsten Jahres arbeitslos.
Hauptgrund dafür wäre, dass ich mir den ganzen Aufwand mit der Arbeitslosmeldung vor Beginn der Reise aus Zeitgründen gerne ersparen würde.
Würde die Sperrfrist für Arbeitslosengeld (wegen Eigenkündigung und verspäteter Meldung verhängt) dann erst vom Zeitpunkt der Arbeitslosmeldung an zu laufen beginnen, also Sperre ab Sommer 2011 bis ca. Herbst 2011?
Oder fängt die Sperrfrist (rückwirkend) bereits direkt im Anschluss an das Arbeitsverhältnis zu laufen an, also 12 Wochen + 1 Woche rückwirkend ab 01.01.2011, d.h. die Sperre wäre bei meiner Rückkehr Mitte 2011 bereits beendet?
Einziger Nachteil wäre in diesem Fall meinem Verständnis nach, dass ich mich für die ersten Wochen bis zur Auslandsreise selber um die Krankenversicherung kümmern müsste, was bis dahin wohl sonst die Arbeitsagentur übernehmen würde.
Zusammenfassend: Wäre es also ohne große Nachteile (von Krankenversicherung mal abgesehen) möglich mich erst Mitte 2011 bei der Arbeitsagentur zu melden?
Auch wenn es nicht sinnvoll sein sollte, würde ich gerne wissen, ob es wie oben beschrieben geht.
In diesem Zusammenhang auch die Frage, ob eine Arbeitslosmeldung überhaupt angenommen wird, wenn bald darauf eine längere Reise ins Ausland geplant ist (dass während der Reise grundsätzlich kein Arbeitslosengeld gezahlt wird, setze ich voraus).
Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort.
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