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Frage geschrieben am 06.11.2011 11:27:36

Spenden-Spam von Stiftung mit vermutlicher staatlicher Beteiligung

Rechtsgebiet: Datenschutzrecht | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1003
Bis September 2009, während eines Studiums an einer bayerischen Fachhochschule (FH), war ich als Student ebendieser auch "freiwilliger Kunde" der Virtuellen Hochschule Bayern (VHB), welche technisch und organisatorisch irgendwie der Uni Bamberg angegliedert ist:

http://www.vhb.org/vhb/impressum/

Freiwillig heißt, dass ich mich dort angemeldet hatte um Kurse an anderen bayerischen Hochschulen zu belegen. Zur Anmeldung bei der VHB musste ich mich mit der Matrikelnummer meiner FH und diversen persönlichen Daten bei der VHB semesterweise registrieren und nachweisen, dass ich Student der FH bin (damit waren die Kurse kostenlos).

Die bei der VHB hinterlegte E-Mail-Adresse kann ich eindeutig der VHB zuordnen, nur die VHB und beteiligte Hochschulen (die, bei denen man dann die Kurse belegt hat) kennen diese E-Mail-Adresse. Seit geraumer Zeit werde ich mit E-Mail-Spam an eben diese E-Mail-Adresse vom ständig gleichen Spammer belästigt, erstmalig am 02.06.2010. Am Ende des Spam steht (mit sich ändernden Adressen) immer:

"Ihr Team der Drea**earn Foundation
Kirchenstr. **, 63*** *******
E-Mail: info@drea**earn.de
Internet: www.drea**earn.de
...
Die Drea**earn Foundation wurde von Referendaren und Lehrern für berufliche Schulen sowie Studenten der Wirtschaftspädagogik gegründet.

Als steuerbegünstigter und gemeinnütziger Verein (§ 10b EStG) ist die Drea**earn Foundation nach § 28 Abs. 3 Satz 2 Ziffer 3 BDSG berechtigt, Ihre E-Mail-Adresse zu Zwecken der Werbung für Spenden zu nutzen. ..."

Das Impressum der Webseite benennt die "Drea**earn Foundation" (keinerlei öffentliches Register, keinerlei Aufsichtsbehörde) als Herausgeber und erwähnt lediglich eine natürliche Person als "Verantwortlicher gemäß § 5 TMG".

Ich habe mit denen nichts zu tun, kenne die nicht und man hat auch nicht darauf hingewiesen, dass die die Daten irgendwie über die VHB bekommen haben. Ich habe auch nichts mit Wirtschaftspädagogik oder Lehramt oder beruflichen Schulen zu tun.

Es nervt mich tierisch, wenn Hinz und Kunz glauben, meine personenbezogenen Daten in aller Welt herumreichen zu müssen und es nervt mich noch mehr, wenn dabei vermutlich staatliche Einrichtungen wie in diesem Fall die VHB involviert sind.

1. Weicht mein Anspruch gegen diese Stiftung auf Unterlassung der Werbung und Sperrung meiner personenbezogenen Daten in irgendeiner Form davon ab, wie ich es sonst mit einem gewöhnlichen Spammern handhabe?

Ich werde nach § 34 BDSG eine Auskunft von der Stiftung einholen.

2. Sollte sich dabei herausstellen, dass die VHB die Daten übermittelt hat, welchen Rechte habe ich gegen die VHB?

3. Sollte man mir mitteilen, man wüsste nicht woher die Daten stammen oder man würde behaupten, ich hätte mich bei denen selber zum bespammen angemeldet, welche Ansprüche habe ich dann gegen die Stiftung?

Der öffentlich im Internet lesbare Lebenslauf einer Person der Stiftung lässt in mir den Verdacht aufkommen, dass diese Person über ihren Job (alles im Lebenslauf nachzulesen) Zugang zu den bei der VHB gespeicherten personenbezogenen Daten hatte, um sie kopieren zu können und die Daten jetzt in der Stiftung für Spam zu verwenden. Die Anschrift der Stiftung deckt sich auch noch mit dem Wohnsitz dieser Person, auch schon vor dem Umzug, der sich aus der Adressänderung im Vergleich zum 2010er Spam ergibt.

Sie können Ihre Antworten sehr kompakt halten, ich bin im Datenschutzrecht recht gut vorgebildet, allerdings habe ich keinerlei Erfahrungen, was die Beteiligung von staatlicher Seite betrifft (zweiter Abschnitt, §§ 12 bis Datenschutz und die Informationsfreiheit">26 BDSG).


Antwort geschrieben am 06.11.2011 12:54:48
Rechtsanwalt Fachanwalt für IT-Recht & Urheber- und Medienrecht Jan Gerth
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Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für die Einstellung Ihrer Frage.

Vorweg möchte ich Sie darauf hinweisen, dass diese Plattform dazu dienen soll, Ihnen einen ersten Eindruck der Rechtslage im Rahmen einer ERSTberatung zu vermitteln. Durch Weglassen oder Hinzufügen weiterer Sachverhaltsangaben Ihrerseits kann die rechtliche Beurteilung anders ausfallen, so dass die Beratung innerhalb dieses Forums lediglich eine erste rechtliche Orientierung in der Sache darstellt und keinesfalls den Gang zu einem Kollegen vor Ort ersetzen kann.

Auf Grund des von Ihnen geschilderten Sachverhaltes und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes möchte ich Ihre Fragen zusammenfassend wie folgt beantworten:

1. Weicht mein Anspruch gegen diese Stiftung auf Unterlassung der Werbung und Sperrung meiner personenbezogenen Daten in irgendeiner Form davon ab, wie ich es sonst mit einem gewöhnlichen Spammern handhabe?

Nein, der Anspruch auf Auskunft und auf Unterlassung gegen eine öffentliche Stelle weicht nicht von den Ansprüchen gegen nicht-öffentliche Stellen ab. § 43 BDSG enthält einen Katalog von Ordnungswidrigkeitentatbeständen zwecks Sanktionierung von Verstößen gegen einzelne Vorschriften des BDSG. Die Bußgeldvorschriften richten sich zwar vorwiegend an nicht-öffentliche Stellen, da die überwiegende Zahl der Tatbestände auf Vorschriften des Dritten Abschnitts des BDSG Bezug nimmt. Aus der Bezugnahme unter anderem auch auf §§ 4d, 4e und 4f BDSG in § 43 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 2 BDSG wird jedoch ersichtlich, dass auch öffentliche Stellen Normadressaten sind.

Dies bedeutet im Ergebnis für Sie, dass Sie gegen die Stiftung die gleichen Rechte auf Unterlassung haben wie bei gewöhnlichen Spammern aus dem nicht-öffentlichen Bereich.

2. Ich werde nach § 34 BDSG eine Auskunft von der Stiftung einholen.
Sollte sich dabei herausstellen, dass die VHB die Daten übermittelt hat, welchen Rechte habe ich gegen die VHB?
Gegen die VHB haben Sie gemäß § 7 S. 1 BDSG einen eigenständigen Anspruch auf Schadensersatz als verantwortliche Stelle im Sinne des § 3 Abs. 7 BDSG.
Hierunter fallen gemäß § 2 BDSG sowohl öffentliche wie auch nicht öffentliche Stellen.
Daneben haben Sie einen Beseitigung und Unterlassungsanspruch aus §§ 1004,823 Abs. 1 BGB. Der Beseitigungsanspruch bedeutete hier gleichzeitig den Widerruf der Speicherung Ihrer Daten.

3. Sollte man mir mitteilen, man wüsste nicht woher die Daten stammen oder man würde behaupten, ich hätte mich bei denen selber zum bespammen angemeldet, welche Ansprüche habe ich dann gegen die Stiftung?

Sollte Ihnen die Stiftung auf ihr Auskunftsersuchen gemäß § 34 BDSG mitteilen, dass sie sich nicht erklären könnten oder die Daten kommen bietet sich eine Anzeige bei der entsprechenden Aufsichtsbehörde an. Für den öffentlichen Bereich ist dies der bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz, Herr Dr. Thomas Petri, welchen Sie unter der Webadresse www.datenschutz-bayern.de erreichen.

Eine solche Anzeige führt zum einen zu einer Überprüfung des gesamten datenschutzrechtlichen Bereichs und kann bei Verstößen, wie bei Ihnen ja durchaus anzunehmen ist, zu einer Bestrafung zu mindestens einer Ordnungswidrigkeit nach § 43 BDSG.

Über ein Akteneinsichtsersuchen bei der ermittelnden Dienststelle bekommen Sie dann die Auskunft darüber wie die Stiftung an ihre Daten gelangt ist.

Für Ihr Auskunftsersuchen zu dem Ergebnis, dass die Daten durch die VHB übermittelt worden sind, so haben Sie auch gegen die Stiftung die gleichen Ansprüche auf Unterlassung, auf Beseitigung und auch auf Schadensersatz wie gegen die VHB.


In ihren Anfragen, sowohl bei der VHB, als auch bei der Stiftung, sollten sie schon darauf hinweisen, dass sie sich eine Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Datenerfassung bzw. Datenerlangung durch die Aufsichtsbehörde vorbehalten. In der Regel wird dies positiv auf die Genauigkeit und auch die Schnelligkeit der Beantwortung der Auskunft.

Ich hoffe, Ihnen einen ersten Überblick ermöglicht zu haben und stehe für Ergänzungen im Rahmen der kostenlosen Nachfragefunktion sowie ggf. für die weitere Wahrnehmung Ihrer Interessen gerne zur Verfügung.

Sollten Sie eine darüber hinausgehende Vertretung in Erwägung ziehen, empfehle ich Ihnen eine Kontaktaufnahme über die unten mitgeteilte E-Mail-Adresse. Die moderne Kommunikation ermöglicht insoweit auch die Überbrückung größerer Entfernungen.

Weiterhin möchte ich Sie höflichst auf die Bewertungsfunktion aufmerksam machen, die dafür sorgt, diesen Service für andere Ratsuchende transparenter zu machen.

Mit freundlichen Grüßen

IT-Kanzlei GERTH
Jan H. Gerth
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Informationstechnologierecht Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht

Berliner Str. 25, 33813 Oerlinghausen
Fon 052 02 / 7 31 32
Fax 052 02 / 7 38 09
E-Mail: gerth@ra-gerth.de
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