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Sehr geehrte Damen und Herren,
zu folgendem Sachverhalt möchte ich Ihre Meinung erbitten:
Ein Familienmitglied kauft eine Immobilie, die im gleichen Jahr an ein anderes Familienmitglied - zum gleichen Preis - verkauft wird.
Da es sich hier nicht um einen Veräußerungs-Gewinn handelt, fällt meiner Meinung nach auch keine Spek.steuer an ?!?
Was ist zu beachten, wenn zu einem niedrigeren Preis verkauft wird ?
Hinweis:
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Diese Antwort ist vom 23.12.2009 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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Antwort geschrieben am 23.12.2009 12:20:46 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwältin Marlies Zerban
Adam Karrillon Str. 58, 55118 Mainz, Tel: 06131 9961 14, Fax: 06131 9961 13
Erbrecht, Arbeitsrecht, Einkommensteuerrecht, Internationales Steuerrecht, Familienrecht
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ich beantworte gerne Ihre Frage im Rahmen einer Erstberatung unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes und den Vorgaben dieser Plattform.
1. Tritt hier kein Überschuss zwischen Anschaffungs- und Veräußerungspreis ein, dann ergibt sich folgerichtig auch kein Veräußerungsgewinn. War die Immobilie zuvor selbstgenutzt, ist der Vorgang gar nicht steuerbar.
2. Bei einer Veräußerung zu einem geringern Preis kann in Höhe des Differenzbetrages eine Schenkung an den (Zweit-)Erwerber vorliegen. Dann hängt es von den verwandschaftlichen Verhältnissen ab, ob hier ein Betrag im Raum steht, der nicht durch die Freibeträge des Erbschaftsteuergesetzes steuerfrei gestellt wird.
Bei der Einkommensteuer im Rahmen des § 23 EStG spielt dies keine Rolle, außer Sie wollen den Verlust gesondert feststellen lassen, um Überschüsse aus anderen privaten Veräußerungsgeschäfte damit zu verrechnen.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen einen ersten Überblick verschaffen und stehe für eine Nachfrage gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Marlies Zerban
Rechtsanwältin
Steuerberaterin
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