Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 23 weitere Antworten zum Thema Löschung.
Guten Tag,
ich bitte um Auskunft ob eine Aussicht bzw. Möglichkeit auf vorzeitige Löschung besteht im angesicht des Umstandes das eine beendigung von "HARTZ 4" möglich wäre.
Sachverhalt:
Verurteilungen:
01.08.06 vorsätzliches Fahren ohne Fahrerlaubnis 40 Tagessätze zu 30€
22.01.07 vorsätzliches Fahren ohne Fahrerlaubnis 70 Tagessätze zu 25€
21.02.07 Urkundenfälschung in zwei Fällen 75 Tagessätze zu 30 €
Grundsätzlich gibt es doch eine "grobe" Rede von Eintragungen werden erst ab 90 Tagessätzen festgehalten... ist dies in diesem Fall richtig oder fälschlicherweise dring?
Gibt es hier die Möglichkeit einer Löschung soweit mir "Leienhaft" bekannt gemäss § 39 Bundeszentralregistergesetz - BZRG...soweit das öffentliche Interesse nicht entgegensteht
Wenn Sie einen Weg sehen auf welche Gesetzliche Grundlage muss man sich hinsichtlich des Antrages beim Bundeszentralregister berufen?
Es geht im beschr. Sachverhalt um die Beendigung der Arbeitslosikeit bzw. der Sozialen-Wiedereingliederung.
Für Rasche Antwort wäre ich dankbar.
MfG
ZCLB
Hinweis:
Achtung Archiv!
Diese Antwort ist vom 30.10.2008 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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Antwort geschrieben am 30.10.2008 23:44:30
ich danke für Ihre Anfrage, die ich im Folgenden gerne beantworte.
Eine vorzeitige Löschung ist unter den von Ihnen genannten Umständen nicht möglich. Der in Bezug genommene § 39 Bundeszentralregistergesetz (BZRG) gilt nur für Straftaten, die im Zustand der Schuldunfähigkeit begangen wurden.
Eine Verurteilung unter 90 Tagessätzen ist zudem lediglich dann nicht in ein Führungszeugnis aufzunehmen, sofern dies der einzige Eintrag im Register ist.
Ihre Einträge würden daher – sofern keine weiteren Verurteilungen dazukommen – im Jahre 2010 gelöscht werden.
Ich bedaure, Ihnen keine für Sie positive Antwort geben zu können und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt
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