Mir stellt sich nun die Frage ob die Staatsanwaltschaft hier ermittelt und ob mein Arbeitgeber bzw. meine Person identifiziert - trotz Kündigung des freien Accounts - werden können?
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Diese Antwort ist vom 21.1.2008 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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Antwort geschrieben am 21.01.2008 09:20:31 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Robert Weber
Kaiserin Augusta Allee 102, 10553 Berlin, Tel: 030 36445774, Fax: 030 36445772
Kaufrecht, Mietrecht, Urheberrecht, Internet und Computerrecht, Vertragsrecht, Medienrecht
Bewertungen: 459
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vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich basierend auf Ihren Angaben und gemäß der Höhe Ihres Einsatzes wie folgt beantworten möchte:
Es steht zu erwarten, daß die Staatsanwaltschaft die Ermittlung wegen Geringfügigkeit und mangelndem öffentlichem Interesse einstellt.
Jedoch kann es auch durchaus passieren, daß die Staatsanwaltschaft die Serverprotokolle des Mail-Betreibers anfordert und Sie über die IP-Adresse identifiziert. Es dürfte eher unwahrscheinlich sein, Sie müssen aber dennoch damit rechnen.
Bitte benutzen Sie bei Bedarf die kostenlose Nachfragefunktion.
Mit freundlichen Grüßen,
RA R. Weber
Das Zurückhalten relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung radikal verändern. Diese Beurteilung ist lediglich eine erste rechtliche Orientierung.
Nachfrage vom Fragesteller geschrieben am 21.01.2008 09:30:41
Vielen Dank für Ihre schnelle und aussagefähige Beantwortung meiner Frage.
Wie lange wurde denn 2007 die IP-Daten bei einem freien Account nach Kündigung gespeichert?
Vielen Dank für Ihre schnelle und aussagefähige Beantwortung meiner Frage.
Wie lange wurde denn 2007 die IP-Daten bei einem freien Account nach Kündigung gespeichert?
Antwort auf Nachfrage vom Anwalt geschrieben am 23.01.2008 03:42:16
Sehr geehrter Ratsuchender,
eine Pflicht zur Speicherung gab es vor dem 1.1.2008 nicht. Daher hat jeder Provider seine eigene Speicherungsfrist.
Mit freundlichen Grüßen,
RA R. Weber
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eine Pflicht zur Speicherung gab es vor dem 1.1.2008 nicht. Daher hat jeder Provider seine eigene Speicherungsfrist.
Mit freundlichen Grüßen,
RA R. Weber
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