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Frage geschrieben am 24.06.2005 22:43:00

Speichelprobe

Rechtsgebiet: Strafrecht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 2300
Guten Abend,

ich habe jemanden bedroht und man hat am Drohbrief laut Polizeibericht "schwache Speichelspuren" an der Briefmarke gefunden. Ich habe jedoch die Briefmarke gar nicht angeleckt und bin so trotzdem überführt worden. Wie ist dies zu erklären? Oder wäre ich, wenn ich nicht gestanden hätte, womöglich nicht überführt worden?

Mit freundlichem Gruß

Anonym


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Diese Antwort ist vom 24.6.2005 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
Antwort geschrieben am 24.06.2005 23:03:50
Hallo Anonymos!

Sie sind Opfer einer Täuschung durch die Strafverfolgungsbehörden geworden. Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) ist das bewusste Vorspiegeln oder Entstellen von Tatsachen immer untersagt (BGH 37, 48) und stellt einen Verstoß gegen § 136a Strafprozessordnung (StPO) dar. Wenn die Briefmarke nicht mit Ihrem Speichel in Berührung gekommen sein kann, dann hat man Ihnen eine unrichtige Tatsache vorgespiegelt und damit gegen § 136a StPO verstoßen. Wenn noch kein Urteil gegen Sie ausgesprochen wurde, dann sollten Sie das Geständnis widerrufen und fortan schweigen.

Falls Sie bereits verurteilt worden sind, können Sie gemäß § 314 StPO innerhalb einer Woche nach Verkündung des Urteils beim Gericht des ersten Rechtszuges Berufung bzw. gemäß § 341 Revision gegen das Urteil einlegen.


Schöne Grüße


Dennis Sevriens
Rechtsanwalt

Kanzlei SEVRIENS
Immanuelkirchstraße 5
10405 Berlin

Tel: +49 30 6120 3616
Fax: +49 30 6120 3626

Web: SEWOMA.de
Weblog: info.dpms.name


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