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Frage geschrieben am 14.12.2010 16:17:24

Speerandrohung bei Energieversorger

Rechtsgebiet: Inkasso, Mahnungen | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 895
Bewertung der Antwort vom Fragesteller:
Guten Tag,
ich habe am 2.12.2010 eine Sperrandrohung von meinem Gaslieferanten bekommen.Ich soll 3362,55 € bezahlen,sonst speeren sie mir das Gas.
Ich habe mit dem Gasanbieter telfonisch Kontakt aufgenommen(schriftlich keine Reaktion) und um Ratenzahlung gebeten(,da ich den Betrag nicht sofort zahlen kann.Dies lehnten sie ab.
Ich habe drei Kinder und ich weiß einfach nicht,wie ich diesen Betrag zusammen bekommen soll.
Hatte dem Lieferanten angeboten schon mal 400 Euro zuzahlen und den Rest per Monatsraten,dies lehnten sie wie gesagt ab.
Was kann ich jetzt tun?

Mit freundlichem Gruß



Antwort geschrieben am 14.12.2010 16:38:03
Sehr geehrte(r) Rechtssuchende(r),

Vielen Dank für Ihre Anfrage. Diese möchte ich anhand Ihrer Sachverhaltsdarstellung wie folgt beantworten und vorab darauf hinweisen, dass dieses Forum nur geeignet ist, einen groben Abriss über die rechtliche Lage zu erteilen und kein tiefgründiges Mandantengespräch ersetzen kann, insbesondere das Weglassen wesentlicher Angaben kann das Ergebnis der Beantwortung beeinflussen.

Gemäß § 19 Abs. 2 Gasgrundversorgungsverordnung (GasGVV) ist der Grundversorger bei Zuwiderhandlungen, insbesondere bei der Nichterfüllung einer Zahlungsverpflichtung trotz Mahnung berechtigt, die Grundversorgung vier Wochen nach Androhung unterbrechen zu lassen. Dies gilt jedoch nicht, wenn die Folgen der Unterbrechung außer Verhältnis zur Schwere der Zuwiderhandlung stehen oder der Kunde darlegt, dass hinreichende Aussicht besteht, dass er seiner Verpflichtungen nachkommt.

Vorliegend sind die Voraussetzungen für eine Sperrung grundsätzlich gegeben. Sie befinden sich mit Ihrer Zahlungsverpflichtung mit einem Betrag von mehr als 100,00 € in Verzug. Die Verpflichtung folgt bereits aus dem Gaslieferungsvertrag. Eine Ratenzahlungsvereinbarung muss der Lieferant nicht zustimmen. Dies stellt eine freiwillige Sache dar. Grundsätzlich können sie damit die Sperrung Ihres Gasanschlusses nur dadurch verhindern, dass Sie die offenstehende Schuld begleichen. Soweit Ihnen das in einem Betrag nicht möglich ist, so sollten sie in einem persönlichen Gespräch versuchen darzustellen, welche Folgen dies für Aie als allein erziehende Mutter und insbesondere für die Kinder hat. Zudem müssen Sie darlegen, dass hinreichende Aussicht besteht, dass Sie die Forderung zeitnah begleichen.

Sollte sich die Gegenseite hierauf jedoch nicht einlassen, so müsste im Wege einer einstweiligen Verfügung summarisch geprüft und durch das Gericht festgestellt werden, dass die Folgen für Sie und die Kinder außerhalb jeglichen Verhältnisses zur Zuwiderhandlung stehen und Sie Umstände vortragen, die in Aussicht stellen lassen, dass der Betrag zeitnah getiltgt wird.

In jedem Fall rate ich davon ab, zu versuchen, dass Sie den Anbieter wechseln, da auch dieser Ihnen infolge der Sperrung eine Versorgung nicht zur Verfügung stellen kann.

Ich hoffe, dass ich Ihnen vorerst behilflich sein konnte und verbleibe

Nachfrage vom Fragesteller geschrieben am 14.12.2010 16:53:39

Vielen Dank für ihre Auskunft.
Mein Lebensgefährte hat das Gas nun auf sich umgemeldet ,bei einem anderen Versorger.
Dürfen sie dann trotzdem noch speeren?

Wenn ja:

Kann ich die Einstweilige Verfügung selbst beantragen oder sollte dies besser durch einen Rechtsanwalt geschehen?

Vielen Dank im vorraus
Antwort auf Nachfrage vom Anwalt geschrieben am 14.12.2010 21:07:43

Sehr geehrte Fragestellerin,

grds. richtet sich die Sperrung gegen den Schuldner, so dass eine Ummeldung funktionieren könnte, nur haben Sie das Problem, dass der Vertrag mit Ihnen selbst weiterläuft.

Da eine einstweilige Verfügung an hohe juristische Anforderungen geknüpft ist, sollten Sie sich in jedem Fall anwaltlicher Hilfe bedienen.

Mit freundlichen Grüßen

Nicole Schwuchow

Bewertung der Antwort vom Fragesteller

Speerandrohung bei Energieversorger | Gesamtbewertung: 4.8/5 | Datum: 2010-12-14
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