Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 1 weitere Antworten zum Thema Spediteur.
Hallo,
ich habe im Somer einen Spediteur beauftragt ein Fahrzeug aus den USA nach Deutschland zu importieren. Der Spediteur bot in seinem schriftlichen Angebot eine Versicherung für die Verschiffung an. Nach der schriftlichen Auftragsvergabe bat ich ihn noch telefonisch eine sogenannte All-Risk Versicherung abzuschließen. Kurz darauf bekam ich dann auch die Rechnung über die Verschiffung und die Versicherung. Ich zahlte alles und Wochen später konnte ich den Wagen entgegennehmen.
Das Problem fing an, als ich einen Schaden meldete. Zwei Beulen und die Reifen waren beschädigt. Letzteres war entstanden, da während der dreiwöchigen Lagerung im Container die Luft aus den Reifen gelassen worden war.
Zunächst bat mich der Spediteur Fotos und einen Kostenvoranschlag zu schicken. Doch dann geschah nichts mehr. Nach mehrfacher Aufforderung den Schaden zu melden, bzw die Versicherungsunterlagen zu schicken oder den Schaden anderweitig zu begleichen, kamen keine Antworten mehr.
Ich kann nun nur vermuten, dass der Spediteur die Versicherung vergessen hat abzuschließen, oder sogar absichtlich nicht abgeschlossen hat. Obwohl er in seinen Allgemeinen Deutschen Speditionsbedingungen schreibt:
"Ist der Spediteur Versicherungsnehmer und hat er für Rechnung des Auftraggebers gehandelt, ist der Spediteur verpflichtet, auf Verlangen gemaäß Ziff xyz Rechnung zu legen. In diesem Fall hat der Spediteur die Prämie für jeden einzelnen Verkehrsvertrag auftragsbezogen zu erheben, zu dokumentieren und in voller Höhe ausschließlich für diese Versicherungsdeckung an den Versicherer abzuführen."
konnte ich bisher keine Unterlagen von ihm bekommen.
Daher meine Frage:
Welche geeigneten Mittel kann ich unternehmen um den Spediteur dazu zu bringen: die Versicherungsunterlagen, falls vorhanden auszuhändigen, bzw den Schaden zu regulieren?
Ist eine Anzeige wegen Betrugs sinnvoll und möglich?
Hinweis:
Achtung Archiv!
Diese Antwort ist vom 29.12.2008 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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Antwort geschrieben am 29.12.2008 19:01:54 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwältin und Diplom-Ökonomin Dr. Corina Seiter
Stedinger Str. 39a, 27753 Delmenhorst, Tel: 04221-983945, Fax: 04221-983946
Zivilrecht, Vertragsrecht, Internet und Computerrecht, Fachanwalt Familienrecht, Fachanwalt Strafrecht
Bewertungen: 203
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Sie haben einen Anspruch auf Benennung der Versicherung bzw. Begleichung des Schadens.
Den Schaden haben Sie bereits gemeldet, den Kostenvoranschlag hat der Spediteur.
Ob der Spediteur selber oder die Versicherung haften, hängt davon ab, ob auch der Betrag für die Versicherung im Auftrag/Vertrag mit berechnet wurde.
Auf alle Fälle haben Sie ggf. auch einen Anspruch unabhängig davon, ob er die Versicherung abgeschlossen hat oder nicht. Hierzu müsste ich jedoch noch genau den Vertrag sehen und Angaben haben, ob Sie den Wagen als Kaufmann erworben haben oder nicht.
Setzen Sie dem Spediteur (schriftlich!) eine letzte Frist zur Begleichung - sofern noch nicht geschehen - des Reparaturbetrages und kündigen bei Fristablauf die Einschaltung eines Rechtsanwaltes an. Wenn Sie ihm bereits eine letzte Frist gesetzt haben, hilft nur die Einschaltung eines Rechtsanwaltes. Dann würde ein außergerichtliches Aufforderungsschreiben und letztendlich die klageweise Durchsetzung erfolgen.
Bedenken Sie ggf. die kurze Verjährungsfrist von 1 Jahr (§439 HGB).
Mit einer Anzeige wegen Betruges würde ich warten und erst einmal das zivilrechtliche Verfahren abwarten. Die Anzeige kann später noch gestellt werden (Verjährung 3 Jahre!).
Falls Sie die Einschaltung eines Rechtsanwaltes in Betracht ziehen, würde ich mich über eine Beauftragung sehr freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. C. Seiter
Nachfrage vom Fragesteller geschrieben am 30.12.2008 11:22:34
Sehr geehrte Frau Dr. Seiter,
vielen Dank für Ihre schnelle Antwort. Gestatten Sie mir noch eine Frage. Die Frage ob eine Anzeige wegen Betruges sinnvoll sei, habe ich gestellt, weil ich mich gefragt habe, ob der Klageweg angesichts des niedrigen Streitwerts: 2000 Euro Blechschaden- 1000 Euro Reifen (evt. noch Abzug des Zeitwerts) und eine mögliche Selbstbeteiligung von 1000 Euro am Ende nicht mich, finanziell gesehen, mehr straft.
Gleichzeitig drängt mich jedoch mein Gerechtigkeitsgefühl dazu die ignorante, möglicherweise sogar betrügerische, Vorgehensweise des Spediteurs nicht ungestraft zu lassen.
Was raten Sie in diesem Fall?
Bezüglich der Frage in Ihrer Antwort:
Ich habe den Wagen als Privatmann gekauft.
Ich habe kein explizites Angebot über die Versicherung, jedoch eine Rechnung des Spediteurs über die Versicherungsprämie.
Sehr geehrte Frau Dr. Seiter,
vielen Dank für Ihre schnelle Antwort. Gestatten Sie mir noch eine Frage. Die Frage ob eine Anzeige wegen Betruges sinnvoll sei, habe ich gestellt, weil ich mich gefragt habe, ob der Klageweg angesichts des niedrigen Streitwerts: 2000 Euro Blechschaden- 1000 Euro Reifen (evt. noch Abzug des Zeitwerts) und eine mögliche Selbstbeteiligung von 1000 Euro am Ende nicht mich, finanziell gesehen, mehr straft.
Gleichzeitig drängt mich jedoch mein Gerechtigkeitsgefühl dazu die ignorante, möglicherweise sogar betrügerische, Vorgehensweise des Spediteurs nicht ungestraft zu lassen.
Was raten Sie in diesem Fall?
Bezüglich der Frage in Ihrer Antwort:
Ich habe den Wagen als Privatmann gekauft.
Ich habe kein explizites Angebot über die Versicherung, jedoch eine Rechnung des Spediteurs über die Versicherungsprämie.
Antwort auf Nachfrage vom Anwalt geschrieben am 30.12.2008 12:51:50
Sehr geehrter Fragender,
eine Betrugsanzeige wird nur in einigen Fällen den zivilrechtlichen Schaden regulieren können, da die Gerichte dann denjenigen zu einer Schadenswiedergutmachung veruteilen müssten (geschieht leider nicht oft).
Daher muss getrennt werden zwischen zivilrechtlichem und strafrechtlichem Verfahren. Das strafrechtliche Verfahren würde ich daher nach dem zivilrechtlichen anschließen, es kann aber das zivilrechtliche nicht ersetzen!
Da die Versicherungsprämie berechnet wurde, sieht der Fall vermutlich sehr gut aus (ohne jetzt konkret geprüft zu haben).
MIt freundlichen Grüßen
Dr. C. Seiter
Sehr geehrter Fragender,
eine Betrugsanzeige wird nur in einigen Fällen den zivilrechtlichen Schaden regulieren können, da die Gerichte dann denjenigen zu einer Schadenswiedergutmachung veruteilen müssten (geschieht leider nicht oft).
Daher muss getrennt werden zwischen zivilrechtlichem und strafrechtlichem Verfahren. Das strafrechtliche Verfahren würde ich daher nach dem zivilrechtlichen anschließen, es kann aber das zivilrechtliche nicht ersetzen!
Da die Versicherungsprämie berechnet wurde, sieht der Fall vermutlich sehr gut aus (ohne jetzt konkret geprüft zu haben).
MIt freundlichen Grüßen
Dr. C. Seiter
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