ich stelle die Frage über den Account meines Sohnes. Kurz zur Vorgeschichte: Ich habe einen Enkel (15), zu dem ich seit meine Tochter vor 10 Jahren starb keinen Kontakt mehr habe. Ich habe vor 12 Jahren ein Sparbuch für ihn eröffnet, auf seinen Namen, und es bis zu seinem 18. Lebensjahr sperren lassen, ich habe immer wieder eingezahlt. Nun hat sein Vater davon erfahren, und kurz darauf hat mir die Bank mitgeteilt, dass das Sparbuch von ihm als verloren gemeldet wurde, ich musste das Sparbuch abgeben. Man sagte mir, dass ich an dem Sparbuch keine Rechte habe und dass der Vater meines Enkels trotz Sperre an das Geld könne.
Können Sie mir bitte sagen ob das so richtig ist und ob für mich noch irgendeine Möglichkeit besteht das Geld für meinen Enkel zu sichern.
Vielen Dank
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Diese Antwort ist vom 11.11.2007 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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Antwort geschrieben am 11.11.2007 16:36:38 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Hayo Wiebersiek
Pelikanplatz 3, 30177 Hannover, Tel: 0511/353346-0, Fax: 0511/353346-99
Berufsunfähigkeitsversicherung, Unfallversicherung, Lebensversicherung, Fachanwalt Versicherungsrecht, Schadensersatzrecht
Bewertungen: 8
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vielen Dank für Ihre Anfrage, diese möchte ich an Hand Ihrer Angaben hier zusammenfassend im Rahmen einer Erstberatung unter Beachtung Ihres Einsatzes wie folgt beantworten:
Das Sparbuch ist ein „qualifiziertes Legitimationspapier": Das Kreditinstitut kann deshalb an jeden Vorleger des Sparbuchs mit schuldbefreiender Wirkung auszahlen, sofern die Verfügung innerhalb der vertraglichen Abmachung liegt (also nur Verfügungen über gekündigte Beträge und im Rahmen der unten genannten Ausnahme).
Das Sparbuch ist ein ein sog. "hinkendes Inhaberpapier" (§ 808 Abs. 1 S. 2 BGB): Der Inhaber des Sparbuchs, also Sie, konnten die versprochene Leistung vom Kreditinstitut fordern. Das Kreditinstitut ist jedoch nicht verpflichtet, ohne Prüfung der Legitimation zu zahlen.
Das bedeutet, dass Sie zwar bei der Bank die Auszahlung hätten verlangen können, aber wegen der fortlaufenden Schenkung an Ihren Enkel ihm das Geld hätten geben müssen.
Nunmehr haben Sie das Sparbuch abgegeben, um ein Aufgebotsverfahren zu vermeiden (vom Vater wurde behauptet, das Buch sei verloren gegangen).
Das Problem an dem von Ihnen geschilderten Fall ist, dass der Vater Sorgeberechtigter ist und somit für das Vermögen Ihres Enkels verantwortlich ist. Somit kann er auch eine Sperre beseitigen, sofern diese nicht unwiderruflich ist. Somit kann er auch das Geld abheben. Insofern hat Ihre Bank eine richtige Auskunft erteilt.
Eine Sicherungsmöglichkeit steht Ihnen nicht zu, weil es sich nicht mehr um Ihr Geld handelt. Sie haben es Ihrem Enkel fortlaufend geschenkt, als sie es auf sein Sparbuch eingezahlt haben.
Sie können sich allenfalls an das Vormundschaftsgericht wenden und den Vorgang dort bekannt machen, wenn die Gefahr besteht, dass der Vater das Geld für sich verbraucht.
Mit freundlichen Grüßen
Wiebersiek
Rechtsanwalt
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