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Mein Eintritt in das Unternehmen war der 06.12.2010.
Wann endet meine Probezeit - wenn diese sechs Monate ist? Oder wird dies auch in Wochen . demnach 24 - errechnet?
Wann wäre demnach der späteste Termin um eine eventuelle Kündigung auszusprechen?
Vielen Dank
Antwort geschrieben am 26.04.2011 20:07:02 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Oliver Wöhler
Paulistraße 10, 31061 Alfeld, Tel: 05181/5013, Fax: 05181/24163
Vertragsrecht, allgemein, Fachanwalt Arbeitsrecht, Fachanwalt Familienrecht, Internet und Computerrecht, Miet und Pachtrecht, Sozialrecht, Strafrecht, Kaufrecht
Bewertungen: 585
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gerne beantworte ich Ihre Frage.
Die Frist ergibt sich aus dem Arbeitsvertrag. Wenn das Arbeitsverhältnis am 6.12.2010 begann, dann endet eine Probezeit von 6 Monaten am 6.6.2011. Es wird nicht nach Wochen gezählt, sondern in ganzen Monaten. Bei einer Probezeitkündigung kommt es nur darauf an, dass diese innerhalb der Probezeit ausgesprochen wird und natürlich auch in dieser Zeit dem Arbeitnehmer zugeht. Das Ende des Arbeitsverhältnisses kann dann auch außerhalb der Probezeit liegen. Eine Kündigung durch den Arbeitgber müsste Ihnen also spätestens am 6.6.2011 zugehen. Die Frist ergibt sich aus dem Arbeitsvertrag, das Gesetz sieht ansonsten 14 Tage vor.
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