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Frage geschrieben am 17.01.2012 13:18:10

Sozialversicherungsrecht

Rechtsgebiet: Sozialversicherungsrecht | Einsatz: € 25,00 | Status: Geschlossen | Aufrufe: 484
Folgender Sachverhalt:
Ich hatte eine Einzelfirma bis zum 31.12.2011, ab 1.1.2012 bin ich Angestellter Geschäftsführer
meiner neuen GmbH - ich liege unter der Beitragsbemessungsgrenze ( 3.800,-- brutto + evtl. Geschäftsfahrzeug/ 1 % Regelung)Die gesetzliche Krankenversicherung würde mich wieder aufnehmen, jetzt sagt die private Krankenversicherung April APril sie haben eine Kündigungszeit bis zum 1.1.2013 - wenn Ihre Kündigung bis spätestens zum 30.9.2012 bei uns im Hause eingeht. Ist die Rechtens eine solange Kundigungsfristund wenn sich die Bedingungen geändert haben und ist es rechtens, dass die private Krankenversicherung alle Altersrücklagen behalten darf ? Gab es hier nicht eine Gesetzesänderung?
Vielen Dank für Ihre Bemühungen



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