Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 13 weitere Antworten zum Thema Übernahme.
Guten Tag,
seit 2 Jahren pflege ich meine Lebensgefährtin die schwer an Multipler Sklerose erkrankt ist (Pflegestufe II, GdB: 80% Merkzeichen: G,aG, H, B).
Bis zur Erkrankung meiner Lebensgefährtin war ich Selbstständig.
Nun leben wir beide zusammen von 904,70 Euro Erwerbsminderungsrente plus Wohngeld - das sind (nach Abzug von Miete, NK und meiner privaten KV) für jeden: ca. 165,- Euro pro Monat zum Leben.
Beim Sozialamt teilte man mir mit das ich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen würde und es somit nicht zuständig ist (wörtlich: "So einen Fall hatten wir hier noch nicht").
Das Sozialamt verwies mich an das sog. JobCenter.
Aufgrund der beiden Gutachten des MDK (zur Pflegestufe I und II) wird Pflege "rund um die Uhr" durch mich bescheinigt (ich bin die sog. Pflegeperson) - deshalb erklärte sich das JobCenter mündlich für "nicht zuständig" weil ich ja dem Arbeitsmarkt so nicht zur Verfügung stehen würde.
Ich möchte keine Almosen ich würde mir nur "wünschen", dass das Sozialamt (oder wer auch immer) z.B. meine private KV bezahlt/übernimmt . Das freie "Haushaltseinkommen" über welches wir jetzt verfügen ist jedenfalls zuviel zum Sterben und zuwenig zum Leben !
Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen – ggf. würde ich Klage einreichen. Ergo wäre es sicherlich gut wenn der/ die Anwortgeber/in wohnungsnah zur Verfügung stehen würde (mein Wohnort: Essen, a.d. Ruhr).
Hier kurz die Einnahmen:
Erwerbsminderungsrente (Lebensgefährtin): 904,70 Euro
Pflegestufe II : 430,- Euro
Wohngeld : 178,- Euro
Die Ausgaben:
Miete: 450,- inkl NK
Meine private KV: 293,- Euro
Strom: 43,- Euro
Extrakosten gestzl . KV
Lebensgefährtin : 8,- Euro
Antwort geschrieben am 03.08.2010 11:10:54 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Thorsten Haßiepen
Echter Straße 24, 41844 Wegberg, Tel: 02434-9830100, Fax: 02434-9830109
Sozialrecht, Miet und Pachtrecht, Familienrecht, Strafrecht, Arbeitsrecht, Straßenverkehrsrecht
Bewertungen: 12
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gerne beantworte ich Ihre Anfrage wie folgt:
Die Frage, inwieweit die Sozialbehörden, insbesondere die ARGEn Kosten für private Krankenversicherungen zu übernehmen haben, ist noch nicht abschließend geklärt. Die derzeitige Rechtsprechung tendiert aber zumindest dahin, dass der sog. Basistarif (und teilweise weitergehend auch der niedrigste "freie" Tarif) übernommen werden muss.
Sie sollten daher mit Ihrer Krankenversicherung sprechen, ob Sie einen günstigeren oder gar den sog. Basistarif wählen können. Mit der entsprechenden Bescheinigung, welche der ARGE (JobCenter) vorzulegen ist, wäre diese dann verpflichtet, die Kosten zu übernehmen.
Welches Amt für Sie tatsächlich zuständig ist, kann m.E. erst anhand einer Akteneinsicht abschließend geklärt werden.
Ich hoffe, Ihnen hiermit gedient zu haben und stehe gerne für weitere Beratung oder Vertretung zur Verfügung.
Nachfrage vom Fragesteller geschrieben am 03.08.2010 11:46:21
Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt Haßiepen,
vielen Dank für die schnelle Antwort.
Ich habe mich im Alter von 29 Jahren zum Eintritt in die private KV entschieden. Mein Tarif entspricht vom Preis her dem aktuellen Basistarif der privaten KV.
Ich entnehme Ihrer Antwort, dass eine Akteneinsicht notwendig wäre.
Leider bin ich nicht mehr motorisiert (aus Kostengründen) daher könnte ich Ihnen die Unterlagen nur per Post zusenden und es müsste ggf. fernmündlich oder per Email kommuniziert werden. Ist dies möglich ?
Natürlich spielt auch Ihre Kostennote eine Rolle - in welchem Rahmen würde ich mich da bewegen ?
Für mich wichtig wäre es, dass der von mir beauftragte Rechtsanwalt einen direkten Antrag oder Schreiben (später vielleicht auch Klage beim Sozialgericht) an das Sozialamt / ARGE richtet um die Kostenübernahme zu veranlassen, da ich als "Normalbürger" vergeblich versucht habe eine Einigung vor Ort zu finden mit den o.g. Behörden.
Mit freundlichen Grüßen aus Essen ....
Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt Haßiepen,
vielen Dank für die schnelle Antwort.
Ich habe mich im Alter von 29 Jahren zum Eintritt in die private KV entschieden. Mein Tarif entspricht vom Preis her dem aktuellen Basistarif der privaten KV.
Ich entnehme Ihrer Antwort, dass eine Akteneinsicht notwendig wäre.
Leider bin ich nicht mehr motorisiert (aus Kostengründen) daher könnte ich Ihnen die Unterlagen nur per Post zusenden und es müsste ggf. fernmündlich oder per Email kommuniziert werden. Ist dies möglich ?
Natürlich spielt auch Ihre Kostennote eine Rolle - in welchem Rahmen würde ich mich da bewegen ?
Für mich wichtig wäre es, dass der von mir beauftragte Rechtsanwalt einen direkten Antrag oder Schreiben (später vielleicht auch Klage beim Sozialgericht) an das Sozialamt / ARGE richtet um die Kostenübernahme zu veranlassen, da ich als "Normalbürger" vergeblich versucht habe eine Einigung vor Ort zu finden mit den o.g. Behörden.
Mit freundlichen Grüßen aus Essen ....
Antwort auf Nachfrage vom Anwalt geschrieben am 04.08.2010 09:17:04
Sehr geehrter Fragesteller,
da die Nachfrage die weitere Abwicklung des Mandats betrifft, welche meines Erachtens nicht offentlich erfolgen sollte, darf ich Sie höflich bitten, mich direkt per Email oder Telefon zu kontaktieren.
Einer Kommunikation per Email/Post zur Abwicklung des Mandats steht Nichts entgegen.
Sehr geehrter Fragesteller,
da die Nachfrage die weitere Abwicklung des Mandats betrifft, welche meines Erachtens nicht offentlich erfolgen sollte, darf ich Sie höflich bitten, mich direkt per Email oder Telefon zu kontaktieren.
Einer Kommunikation per Email/Post zur Abwicklung des Mandats steht Nichts entgegen.
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