Sozialamt fordert Mietkaution zurück - Hartz IV Empfänger
25.12.2010 19:10 |
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Sozialrecht
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Rechtsanwalt Michael Vogt
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Hallo,
vor wenigen Tagen habe ich ein Schreiben bekommen, in dem mir vom Sozialamt mitgeteilt wurde, dass ich die Mietkaution zurück bezahlen muss, da sie festgestellt haben, dass ich nicht mehr hilfebedürftig bin. Weiter steht da, dass im Bewilligungsbescheid festgelegt wurde, dass die Rückzahlung der Kaution bei Beendigung der Hilfebedürftigkeit fällig wird.
(Betreff: Rückzahlungsverpflichtung Mietkaution Anhörung gem. § 24 SGB X)
Zur Erklärung:
Das Sozialamt hat vor ca. 6 Jahren, meine Mietkaution übernommen bzw. an meine Vermieterin bezahlt. Zu der Zeit gab es noch kein ALG II, sondern nur Sozialhilfe.
Dann wurde das ALG II eingeführt, somit bezog ich das Geld nun über die ARGE und nicht mehr über das Sozialamt.
Nun bekomme ich dieses Schreiben. Ich habe dem Sachbearbeiter geschrieben, dass ich nach wie vor hilfebedürftig bin und eben ALG II beziehe.
Darauf bekam ich die Antwort, dass ich vom Amt für Soz. Leistungen keine Leistungen nach SGB XII erhalte. Sie bieten mir an, dass ich die auf Darlehensbasis gewährte Mietkaution in Raten zurück zahlen kann, sofern ich ihnen meinen ALG II Bescheid zukommen lasse.
Damals wurden 500€ an meine Vermieterin überwiesen, nun fordert das Sozialamt 552,21€ von mir zurück.
Muss ich die Mietkaution jetzt zurück bezahlen, obwohl ich nicht ausgezogen und noch hilfebedürftig bin bzw. eben Hartz IV beziehe?
Bei den meisten Hartz IV Empfängern wird auch die Mietkaution übernommen. Zu der Zeit als ich Arbeitslos wurde, gab es aber diese Leistung noch nicht.
Wie muss ich mich nun verhalten?
Vielen Dank im Voraus.









