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Frage geschrieben am 21.03.2010 14:58:57

Sorgerechtsangelegenheit

Rechtsgebiet: Familienrecht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 597
Bewertung der Antwort vom Fragesteller:
Folgende Situation:

verheiratet seid 08/2006 haben zwei Kinder zusammen 5Jahre und 4 Monate.
Meine Frau will sich trennen, da ich noch ein ausseheliches Kind habe im Alter von 3 Jahren, eigentlich war das geklärt, aber jetzt sagt Sie immer ich hätt noch was mit der Kindsmutter. Soviel zu dem Blödsinn.
Meine Frau ist schon auf Wohnungssuche und will beide Kinder mitnehmen. Bis hierhin eigentlich alles ziemlich normal.
Jetzt ist aufgefallen das meine Frau seid fast 2 Jahren immer wieder Straftaten begeht Bestellen auf falschen Namen , Diebstähle bei mehreren Arbeitgebern, die ich aber immer wieder abwiegeln konnte.
Sie hat vor ca 5 Monaten das Firmenhandy meines Onkels geklaut und das is erst jetzt aufgefallen, da Sie damit
Jamba abos und Call Now auf Ihr eigenes Handy gebucht hat.
Heute war meine Schwiegervater hier uns hat uns nen ganzen Haufen Rechnungen serviert wo meine Frau auf den Namen der Stiefmutter bestellt ha aber als Versandadresse unsere ANschrift angegeben hat.
Ich habe jetzt sorge abgesehen vom strafrechtlichen das meine Kinder gefährdet sind und wenn Sie hier auszieht das es noch schlimmer wird habe schon eine Liste gefunden aufdem die nächsten Straftaten geplant sind für die neue Wohnungseinrichung.
Und das meine Frau nachher noch auf dem Namen meiner Kinder bestellt oder das irgendwann die Polizei bei Ihr steht und die Kinder mitnimmt. Ich weiss echt nicht mehr weiter. Ich bin Vollzeitberufstätig würde aber sofort kündigen um für meine Kinder dazusein. Kann ich da irgendwas machen. WIr haben beide Sorgerecht.


Antwort geschrieben am 21.03.2010 15:34:31
Rechtsanwalt Thomas Bohle
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Sehr geehrter Ratsuchender,


aufgrund des gemeinsamen Sorgerechtes besteht zunächst auch das derzeitig vorrangig zu klärende Aufenthaltsbestimmungsrecht bei beiden Elternteilen.

Hier sollten Sie vorab mit anwaltlicher Hilfe versuchen, dass alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht zu erlangen, damit die Kinder erst gar nicht mit Ihrer Frau ausziehen und zusammen leben können.

Denn nach Ihrer Sachverhaltsschilderung dürfte dieses geplante Zusammenleben von Frau und Kindern sicher nicht dem Kindeswohl entsprechen, da Ihre Frau ja schon Straftaten auch zulasten naher Angehöriger begangen hat, es also nicht auszuschließen ist, dass sie dann auch weitere Taten zulasten der Kinder begehen wird, zumal es ja schon eine Liste künftiger Taten geben soll.

Dieses alles wird das Gericht sicher zu bewerten haben; allerdings müssen Sie diese Tatsachen konkret angeben und auch beweisen.

In Ihrer Situation kann man Ihnen letztlich nur empfehlen, morgen SOFORT einen Anwalt - den Sie so wie so wegen der Trennung benötigen werden - aufzusuchen und diesem mit der Einleitung entsprechender Schritte zu beauftragen. Zu diesem Gespräch sollten Sie alle Unterlagen und, falls möglich, auch Zeugenaussagen mitnehmen, damit das Gericht dann auch im Eilverfahren schnell entscheiden kann.



Mit freundlichen Grüßen


Rechtsanwalt
Thomas Bohle

Nachfrage vom Fragesteller geschrieben am 21.03.2010 15:36:17

Wie sieht es denn ein Gericht aus Ihrer Erfahrung heraus da ich ja vollzeit arbeite. Betreuung kann auch durch meine gegenüber wohnenden Eltern vorerst erfolgen, sollte ich dann dafür sorgen das ich zu hause bleibe also kündigen oder sieht sowas ein richter nicht gerne
Antwort auf Nachfrage vom Anwalt geschrieben am 21.03.2010 15:42:23

Sehr geehrter Ratsuchender,


nein, eine überstürzte Kündigung ist nicht notwendig, solange Sie deutlich machen, dass die Betreuung durch die Großeltern nur eine vorübergehende Lösung ist und Sie nach Regelung dann die Betreuung ganztägig übernehmen.

Das Gericht wird es eher positiv bewerten, wenn Sie nicht übereilt, sondern sehr überlegt handeln, da auch dieses dem Kindeswohl gegenüber nur gerecht wird.

Aber sicherlich werden Sie auch darlegen müssen, wie es künftig dann - auch finanziell - weitergehen soll, wobei Sie aber in erster Line die Betreuung nachzuweisen haben. Die Betreuung durch die Großeltern kann also nur eine vorübergehende Lösung sein; machen Sie dieses deutlich, wird das Gericht daraus dann keine negativen Schlüsse ziehen.



Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwalt
Thomas Bohle
Ergänzende Informationen vom Anwalt geschrieben am 23.03.2010 08:07:45

Sehr geehrter Ratsuchender,


offenbar gibt es beim Zahlungseinzug Probleme. Bitte beseitigen Sie umgehend die bestehende Hindernisse.


Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwalt
Thomas Bohle

Bewertung der Antwort vom Fragesteller

Sorgerechtsangelegenheit | Gesamtbewertung: 5/5 | Datum: 2010-03-21
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