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Sorgerecht und Aufenthaltsbestimmungsrecht


01.06.2012 12:19 |
Preis: ***,00 € |

Familienrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Steffan Schwerin


| in unter 2 Stunden

Meine Ehefrau ist gegen meinen Willen mit unseren gemeinsamen Kindern (Deutsche) nach Holland (zu Verwandten) gegangen und scheint vorerst da bleiben zu wollen.
Ich bin der Meinung, dass untergrägt meinen Teil des Sorgerechts und Aufenthaltsbestimmungsrechtes !
Ich wünsche dass meine Kinder bei mir in der gewohnen Umgebung sind, so Sie alles haben vom Zimmer über Spielzeug bis hin zu Kleidung.

Was kann/soll ich tun um unmissverständlich Klarheit zu schaffen ?
Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 217 weitere Antworten zum Thema:
Aufenthaltsbestimmungsrecht Sorgerecht
01.06.2012 | 13:22

Antwort

von

Rechtsanwalt Steffan Schwerin
641 Bewertungen
Sehr geehrte(r) Fragesteller(in)

die von Ihnen gestellten Fragen beantworte ich unter Berücksichtigung des geschilderten Sachverhaltes sowie Ihres Einsatzes wie folgt:

Die Kindsmutter ist nicht berechtigt, mit den gemeinsamen Kindern ohne Ihre ausdrückliche Zustimmung umzuziehen, insbesondere nicht ins Ausland zu gehen.

Sie haben nunmehr die Möglichkeit, gerichtlich eien Rückführung der Kinder herbeizuführen.

Dies wirkt sich für die Kindsmutter insbesondere auch negativ auf spätere Sorge- und Umgangsrechtsverhandlungen aus.

Zunächst wäre zu ermitteln, an welche Adresse die Kindsmutter mit den Kindern verzogen ist. Sodann nehmen Sie einmalig Kontakt auf und versuchen due Rückkehr zu besprechen.

Fruchtet dies nicht, so sollte unverzüglich der Gerichtsweg beschritten werden, um eine Rückführung herbeizuführen.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen einen ersten Überblick verschaffen und meine Ausführungen helfen Ihnen weiter. Sie können sich gern im Rahmen der Nachfrageoption auf diesem Portal mit mir in Verbindung setzen.


Mit freundlichen Grüßen


Steffan Schwerin
Rechtsanwalt

Rechtsanwaltskanzlei Schwerin
Golmsdorfer Str. 11
07749 Jena

Tel.: 036412692037
Fax: 036412671047
Email: info@raschwerin.de
Skype: raschwerin
Internet: www.jena-rechtsberatung.de

ANTWORT VON
Rechtsanwalt Steffan Schwerin
Jena

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